Fall am Arbeitsgericht Berlin Mann klagt erfolglos gegen „Mobbing“ wegen ostdeutscher Herkunft

Berlin · Zwei Vorgesetzte sollen einen Mann aus Ostdeutschland aufgrund seiner Herkunft am Arbeitsplatz gemobbt haben - und der wehrte sich mit einer Klage auf Schadensersatz. Das Arbeitsgericht Berlin hat diese nun abgewiesen.

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Ein Mann hat erfolglos gegen „Mobbing“ am Arbeitsplatz wegen seiner ostdeutschen Herkunft geklagt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Berliner Arbeitsgerichts hervor. Der Kläger war als stellvertretender Ressortleiter bei einem Zeitungsverlag tätig. Er verklagte seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Entschädigung, weil er von zwei seiner Vorgesetzten wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei.

„Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar“, heißt es konkret im Juristenjargon.

Den Anspruch auf Schadensersatz habe das Arbeitsgericht abgelehnt, da der Kläger den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten hingewiesen habe und die Gefahr eines ungewöhnlich Schadens von 800.000 Euro im Rechtsstreit aufmerksam gemacht hätte. Daher Kläger trage eine Mitschuld am Schaden, weswegen eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers entfalle.

Ganz geschlossen ist die Akte damit aber noch nicht - am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg kann dagegen Berufung eingelegt werden.

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