13-Jährige starb auf Klassenfahrt Ermittlungen nach dem Tod einer Schülerin wieder aufgenommen

Mönchengladbach · Haben Lehrkräfte den Tod einer zuckerkranken Schülerin fahrlässig in Kauf genommen und sind ihrer Aufsichtspflicht nicht entsprechend nachgekommen? Diese Frage soll in einem wiederaufgenommenen Verfahren nun geklärt werden.

 Eine Schülerin war bei einer Klassenfahrt durch ihre Zuckerkrankheit ums Leben gekommen. Nun soll geklärt werden, ob die Lehrkräfte dies hätten verhindern können. (Symbolbild)

Eine Schülerin war bei einer Klassenfahrt durch ihre Zuckerkrankheit ums Leben gekommen. Nun soll geklärt werden, ob die Lehrkräfte dies hätten verhindern können. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene

Nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Klassenfahrt nach London hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach die im März eingestellten Ermittlungen wieder aufgenommen. Das bestätigte eine Behördensprecherin am Dienstag. Gegen die Einstellung des Verfahrens hatte der Vater des Kindes Beschwerde eingelegt. Bei der Prüfung der Beschwerde habe sich die Notwendigkeit gezeigt, weitere Zeugen zu hören, sagte die Sprecherin.

Ermittelt wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen vier Lehrkräfte. Sie sollen bei der Fahrt im Sommer 2019 zu spät auf Beschwerden des Mädchens reagiert haben. Bei der Einstellung hatte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Hinweise gesehen, dass die Beschuldigten von der Erkrankung der 13-Jährigen gewusst haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihren Ermittlungen unter anderem ein ärztliches Gutachten eingeholt, Zeugen vernommen und Handys ausgewertet. Auch die beschuldigten Lehrkräfte hätten bei den Ermittlungen „rechtliches Gehör“ bekommen, sagte die Sprecherin. Über die Wiederaufnahme hatte zuvor der „WDR“ berichtet.

(dpa)
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