„Cold Case“ aus Aachen Lebenslange Haftstrafe im Mordfall „Sandkuhle“

Aachen · Viele Zeugen, aber keine Beweise wie Fingerabdrücke oder Blutspuren: Das Landgericht Aachen hat in einem außergewöhnlichen Prozess einen Mord von vor 25 Jahren verhandelt. Der Angeklagte schwieg während des ganzen Verfahrens.

 Der Angeklagte (M) sitzt beim Prozessauftakt im April im Gerichtssaal vor Justizangestellten.

Der Angeklagte (M) sitzt beim Prozessauftakt im April im Gerichtssaal vor Justizangestellten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Prozess wegen eines Mordes vor 25 Jahren hat das Landgericht Aachen den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er habe die Autowerkstatt des Opfers weiter nutzen wollen und aus Habgier gehandelt, erklärte das Schwurgericht am Dienstag in Aachen. Der 51 Jahre alte Deutsche auf der Anklagebank hatte während der sieben Prozesstage geschwiegen. Das Gericht war überzeugt, dass er Ende 1996 mit einem Komplizen einen Wohnmobil-Händler bei Aachen getötet habe. Sein mutmaßlicher Mittäter war bereits 1997 bei einem Unfall gestorben. Dessen Bruder war einer der Hauptbelastungszeugen.

Auf die Aussagen dieses Mannes stützte sich das Gericht ganz wesentlich: Er sagte aus, sein Bruder und der Angeklagte hätten ihm damals detailliert von der Tat berichtet. „Es ist Täterwissen, das kein anderer haben konnte“, sagte der Vorsitzende Richter Roland Klösgen in seiner einstündigen Urteilsbegründung. Es sei zuvor nie berichtet worden, dass das Mordwerkzeug ein Hammer war und das Opfer im Sterben noch stranguliert wurde.

In dem Prozess hatte das Gericht mehr als 45 Zeugen gehört, um Licht in das Dunkel der damaligen Ereignisse zu bringen. Die Verteidiger des Angeklagten hatten einen Freispruch gefordert. Sie wollen das Urteil anfechten. Der Angeklagte hatte wie im ganzen Prozess regungslos zugehört.

Gegenüber dem Gericht hatte der wichtige Zeuge sein jahrzehntelanges Schweigen mit seinen damaligen Konflikten mit dem Gesetz erklärt. Auch habe er den Erzählungen kaum geglaubt, aber immer wieder seinen Bruder und den Angeklagten darauf angesprochen. Seine Ex-Frau hatte seine Aussagen bestätigt. Die Angaben des Zeugen hatten zur Klärung der Identität des Toten geführt. In dem nach dem Fundort der Leiche „Sandkuhle“ genannten Fall war der Tote über 20 Jahre unbekannt gewesen.

Die von vielen Schlägen entstellte, unbekleidete Leiche des damals 43 Jahre alten Wohnmobil-Händlers war am 8. Dezember 1996 mehr als hundert Kilometer von Aachen entfernt am Rand einer Kiesgrube am Niederrhein entdeckt worden. Die Verbindung nach Aachen war nicht klar geworden, auch weil es keine Vermisstenanzeige für das Opfer gab. Dessen Familie hatte angenommen, der Vater zweier Kinder habe sich wegen seiner vielen Schulden ins Ausland verdrückt.

(dpa)
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