Mordvorwurf fallen gelassen Motorradfahrer nach Todesfahrt zu Haftstrafe verurteilt

Bremen · Es war eine spektakuläre Anklage: Einen tödlichen Unfall, verursacht von einem Motorradraser, wertet die Staatsanwaltschaft Bremen als Mord. Zum Prozessende rückt sie davon ab. Am Ende steht ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung.

 Der angeklagte Motorradfahrer und Youtube-Filmer versteckt im Hauptverhandlungssaal des Landgerichtes in Bremen sein Gesicht hinter einem Ordner. Neben ihm stehen seine Anwälte.

Der angeklagte Motorradfahrer und Youtube-Filmer versteckt im Hauptverhandlungssaal des Landgerichtes in Bremen sein Gesicht hinter einem Ordner. Neben ihm stehen seine Anwälte.

Foto: Ingo Wagner

Im Prozess um einen tödlichen Motorradunfall in Bremen ist der 24-jährige Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Bremen blieb mit diesem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für mehr als sieben Jahre Haft wegen Totschlags ausgesprochen hatte.

Nach Ansicht des Gerichts war aber keine Tötungsabsicht erkennbar. Der Motorradfahrer hatte im Juni 2016 einen 75-jährigen Fußgänger überfahren und tödlich verletzt. Er hatte regelmäßig seine rasanten Fahrten gefilmt und ins Internet gestellt.

Der Mann war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Die Ankläger hatten den Vorwurf gegen den 24-Jährigen dann aber fallen gelassen. Mordmerkmale hätten in der Hauptverhandlung nicht zweifelsfrei bewiesen werden können, sagte Staatsanwalt Björn Krebs.

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