Krankenhaus in Gelsenkirchen Mutter lässt tote Frühchen in Klinik zurück

Gelsenkirchen · Erst Wochen nach ihrem Tod wurden in Gelsenkirchen Zwillingsfrühchen beerdigt – das Krankenhaus hat den Tod der Kinder zu spät gemeldet. Die Mutter hat die Klinik direkt nach der Geburt verlassen und ist nicht auffindbar.

Es gibt Momente, die Pfarrerin Zuzanne Hanussek in ihrem Beruf sehr schwer fallen. Seit sieben Jahren ist sie in Gelsenkirchen für Beerdigungen von Menschen ohne Angehörige zuständig. Erst kürzlich, am 25. Juli, musste sie Zwillingsfrühchen beerdigen. Schlimm sei es, die winzigen Särge zu sehen und zu wissen, dass die Kinder niemanden haben, der um sie trauert, der sie vermisst und geliebt hat, sagt die Pfarrerin.

Am 25. und 28. Juni wurden die Frühchen im Marienhospital geboren. Die Ärzte gehen davon aus, dass sie in der 21. oder 22. Schwangerschaftswoche auf die Welt gekommen sind – mit einem Gewicht von 420 und 460 Gramm. „Bei dem Gewicht waren die Überlebenschancen gering“, sagt ein Kliniksprecher auf Anfrage. Die Frühchen wurden palliativ versorgt, seien aber innerhalb von 60 Minuten nach der Geburt gestorben. Kurz nach der Geburt habe die Mutter die Klinik verlassen – ihre Kinder ließ sie dort. „Die Frau ist uns unbekannt, sie hat falsche Angaben zu ihrem Namen und ihrem Wohnort gemacht, uns liegt keine Patientenkarte vor“, sagt der Sprecher. Ein Kontakt konnte so auch im Nachhinein nicht mehr hergestellt werden.

Durch einen Fehler wurden die Frühchen erst später als üblich beerdigt: Im Marienhospital gebe es klare Vorgaben, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Das Bestattungsgesetz NRW sieht für Lebendgeburten vor, dass die Beerdigung innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden muss. Damit das auch in solchen Fällen geschehen kann, muss die Stadtverwaltung im Regelfall spätestens fünf bis sechs Tage nach dem Todesfall informiert werden, sagt der Sprecher. „In diesem einen Fall hat das nicht geklappt, die Frühchen blieben länger in unserer Obhut.“ Erst nach etwa drei Wochen sei das einem Mitarbeiter aufgefallen, der daraufhin unverzüglich das Amt informiert hat. Die Klinik bedauere diesen Fehler sehr. Klare Verfahrensanweisungen seien durch einen individuellen Fehler nicht eingehalten worden, sagte Sönke Thomas, Verwaltungsdirektor des Marienhospitals. Die Klinik werde ihre Abläufe und Vorgaben überprüfen und betont, dass der würdevolle Umgang mit dem Thema Leben und Tod in ihrem Haus sehr wichtig sei. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Bevor die Zwillingsfrühchen beerdigt wurden, hat ihnen Pfarrerin Zuzanna Hanussek die Namen Gabriel und Raphael gegeben. Das wird auf dem Grabstein der Kinder stehen – ermöglicht wird das durch den Verein „Ruhesteine“, den die Pfarrerin gegründet hat. Offiziell anerkannt sind die Namen aber nicht. „Nach dem Personenstandgesetz dürfen nur sorgeberechtigte Personen einen Namen geben“, sagt Hanussek. Seit Jahren setzt sie sich dafür ein, dass das Gesetz in Fällen wie diesen erweitert wird. Im christlichen Umfeld spiele die Namensgebung eine große Rolle. „Wenn ein Mensch keinen Namen hat, wird er nicht als Person wahrgenommen“, sagt sie.

Immer öfter komme es vor, dass Angehörige von Verstorbenen nicht mehr auffindbar sind. „Es ist noch kein Massenphänomen, früher waren es Einzelfälle, nun kommt es gehäuft vor“, sagt der Kliniksprecher. Für Bestattungen seien zunächst die Familien verantwortlich, heißt es von der Stadt Gelsenkirchen. Wenn keine Verwandten gefunden werden, übernimmt die Kommune die Bestattung. „Die Stadt Gelsenkirchen arbeitet bei Sozialbestattungen eng mit den Kirchen zusammen, um ein würdevolles Begräbnis zu ermöglichen.“

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