Mutter nach Tod ihres Säuglings erneut vor Gericht

Mönchengladbach · Eine Mutter, die den qualvollen Tod ihres Säuglings zugelassen haben soll, steht seit Montag erneut vor dem Landgericht Mönchengladbach. Die 27 Jahre alte Angeklagte habe im Oktober 2015 nebenan im Schlafzimmer über Stunden die Schreie ihres nur wenige Tage alten Kindes gehört, aber nichts gegen die Misshandlungen durch den Vater unternommen, stellte Staatsanwalt Stefan Lingens beim Prozessauftakt fest. Sie habe in jener Nacht die Tötung des gemeinsamen Sohnes billigend in Kauf genommen. Der Mutter wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen. Sie wollte sich zunächst nicht vor Gericht äußern.

 Die Angeklagte Mutter wartet im Gerichtssaal.

Die Angeklagte Mutter wartet im Gerichtssaal.

Foto: Roland Weihrauch

Das Landgericht hatte den Vater im Mai 2016 unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die Mutter wegen Misshandlung durch Unterlassen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Frau auf. Der Mann hatte den Säugling laut damaligem Urteil aus maßloser Selbstsucht und Eifersucht über Stunden zunächst gequält und dann getötet.

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