Nach Amokfahrt: Pistole kein zentraler Ermittlungsansatz

Münster · Bei den Untersuchungen nach der Amokfahrt von Münster mit zwei Toten und 20 Verletzten spielt die Waffe, mit der sich Jens R. vermutlich umgebracht hat, nur eine untergeordnete Rolle. Nach Angaben aus Ermittlerkreisen ist die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Sollte der Verkäufer der Pistole aus dem jugoslawischen Bürgerkrieg ermittelt werden, hätte das kaum strafrechtliche Konsequenzen. Er müsste sich nur wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul hatte Jens R. keinen Waffenschein, somit war die Waffe nicht ordnungsgemäß erworben. Aktuell wird die Pistole von Experten des Landeskriminalamtes (LKA) untersucht.

Anders lag der Fall nach dem Amoklauf von München im Juli 2016 am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ). Der Täter hatte sich die Waffe ebenfalls illegal besorgt und neun Menschen erschossen. Das Landgericht München I hatte den Waffenhändler im Januar 2018 wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen zu sieben Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 48 Jahre Jens R. war am Samstag mit einem Campingbus in der Innenstadt von Münster in eine Menschenmenge gerast. Eine 51-Jährige und ein 65-Jähriger wurden dabei getötet, weitere 20 Menschen verletzt. Der Täter erschoss sich. Das konkrete Motiv des 48-Jährigen ist laut Polizei und Staatsanwaltschaft weiter unklar.

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