Unterlagen verschwunden Nach Lungen-Spenden: UKE im Fokus der Staatsanwaltschaft

Hamburg · Die Wartelisten für Organspenden sind lang. Wurden vor Jahren in Hamburg Transplantationslisten manipuliert, um manche Patienten bevorzugt zu behandeln? Ermittler und Behörden gehen dem nach.

 Im Zusammenhang mit Lungentransplantationen ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE).

Im Zusammenhang mit Lungentransplantationen ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE).

Foto: Maurizio Gambarini/Symbol

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), weil Behandlungsunterlagen von Lungentransplantationen teilweise verschwunden sein sollen.

Bei den Ermittlungen gehe es darum, ob strafrechtlich gegen involvierte Klinik-Mitarbeiter vorgegangen werden müsse, berichtete eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wegen möglicher Unterdrückung von Urkunden oder technischen Aufzeichnungen habe die Behörde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das UKE bekräftigte, dass kein Patient auf der Warteliste bevorzugt worden sei. "Es ist kein Patient zu Schaden gekommen."

Am 13. Oktober hatte die Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) von GKV-Spitzenverband, Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer einen Bericht zu Lungentransplantationen im UKE und der LungenClinic Großhansdorf vorgelegt. Die Kommission hat den Verdacht "der Unterdrückung und der Veränderung allokationsrelevanter Krankenunterlagen".

Weil sie diesen mit ihren Mitteln weder bestätigen noch ausräumen konnte, schaltete sie die Staatsanwälte ein. "Im Ergebnis sind die Kommissionen im Prüfungszeitraum der Jahre 2010 bis 2012 in 14 von insgesamt 25 überprüften Fällen auf Unregelmäßigkeiten gestoßen", hieß es im Kommissionsbericht. Dem gehe jetzt die Staatsanwaltschaft nach, ergänzte deren Sprecherin.

Das UKE räumte ein, dass sieben Papierakten des Kooperationspartners LungenClinic nicht mehr auffindbar seien. Die im PÜK-Bericht kritisierten Prozessmängel in Dokumentation und Aktenführung seien aber seit 2013 abgestellt. Zuvor hatte es laut UKE ein Übermittlungsproblem gegeben, weil unterschiedliche Dokumentationssysteme - elektronische Patientenakte versus Papierakte - eingesetzt wurden. Bei übermittelten Faxen gebe es Archivlücken. Inzwischen werde solche Korrespondenz durch Einscannen im UKE revisionssicher dokumentiert. "Aus den Fehlern in der Dokumentation einen Vorsatz oder Manipulation abzuleiten, ist falsch. Das UKE weist diese Vorwürfe scharf zurück."

Auch die Hamburger Gesundheits- sowie die Wissenschaftsbehörde wollen nach eigenem Bekunden zur Aufklärung beitragen. Kritik kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz: "Bis 2012 haben sowohl Politik als auch Aufsichtsgremien nicht genau hingeschaut. Gegen Manipulation sah das Strafrecht keine Sanktionen vor. Für Patienten sind die Verteilungskriterien nach wie vor undurchsichtig", monierte Vorstand Eugen Brysch.

Die Hamburger Behörden haben ihren Angaben zufolge nach dem PÜK-Bericht das UKE umgehend zu Stellungnahmen aufgefordert. Diese lägen seit Kurzem vor und würden ausgewertet. "In der Transplantationsmedizin ist es unbedingt erforderlich, dass nicht nur die medizinischen Standards, sondern auch die verfahrensmäßigen Vorschriften des Transplantationsgesetzes strikt eingehalten werden."

Vier der Fälle wurden mittlerweile seitens der PÜK als erklärbar und erledigt angesehen, teilten die Behörden weiter mit. Über aufsichts- oder berufsrechtliche Maßnahmen könne erst nach Abschluss aller Prüfungen und Ermittlungen entschieden werden.

Für die Zuteilung von Spenderorganen in Deutschland ist die Stiftung Eurotransplant zuständig. Sie arbeitet nach eigenem Bekunden eng mit den Organspende-Organisationen, Transplantationszentren, Laboratorien und Krankenhäusern zusammen. "Die Zuteilung von Organen (Allokation) basiert dabei ausschließlich auf medizinischen und ethischen Gesichtspunkten", schreibt Eurotransplant in seinem Internetauftritt.

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