Vorfall in Neumünster Neonazi soll als Wachmann in Asylheim arbeiten

Neumünster · Peter B. ist einer der brutalsten Neonazis im Norden Deutschlands. Er war Landesvorsitzender der NPD und gehört inzwischen der Rockerbande Bandidos an. Dennoch bekam er von der Arge ein Jobangebot, als Wachmann in einem Asylheim zu arbeiten.

 "Sicherheitskräfte für Asylbewerbereinrichtungen gesucht"

"Sicherheitskräfte für Asylbewerbereinrichtungen gesucht"

Foto: Symbolfoto: dpa

"Sicherheitskräfte für Asylbewerbereinrichtungen gesucht"

Laut einem Spiegel-Online Bericht hat ein bekannter Neonazi aus Kiel ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen. Es geht um eine Stelle als Wachmann in einem Asylheim. Der Empfänger ist Peter B. - er wird von Staatsschützern als einer der gefährlichsten Neonazis in Schleswig-Holstein bezeichnet. Trotz des Status' bekommt der Arbeitslose ein Schreiben von der Arge Neumünster. Diese sucht nämlich Mitarbeiter für die Zugangskontrolle, die Betreuung der Flüchtlinge und "die Aufrechterhaltung der Ordnung". Dafür werde Personal "in großer Anzahl" benötigt. Bewerben kann man sich per Mail, dann folgt eine Einladung zu einem Infoabend.

Eine lange Liste von Straftaten

Der 42-jährige B. ist schon seit den Achtzigerjahren in der Skinheadszene bekannt. Er war sogar eine Zeit lang Landesvorsitzender der rechtsextremen NPD in Kiel. Er musste ins Gefängnis, nachdem er eine Neonazi-Zelle mit Waffen versorgt hatte. Zu seinen weiteren Straftaten zählt die mehrfache Körperverletzung, dabei benutzt B. immer ein Messer. So stach er schon mit 16 Jahren auf einen Taxifahrer ein, später verletzte er einen Busfahrer, weil der einen Afrikaner beschützen wollte. Nur wenige Tage danach stach er erneut zu, diesmal auf einen Mann in einer Kleingartenanlage in Kiel. Inzwischen hat Peter B. eine führende Position in der Rockerbande "Bandidos". Auch dort scheut er nicht vor Gewalttaten zurück.

Arge äußert sich zur Lage

Die Arbeitsagentur in Neumünster erklärt, dass sie etwa 1500 männliche Kunden zwischen 20 und 64 Jahren per elektronisch generierten Serienbrief angeschrieben hätten, B. sei einer der Kunden gewesen. Die Arbeitsagentur hat keine Möglichkeit, nach Vorstrafen der Kunden zu schauen. B. soll aber auf das Schreiben sowieso nicht reagiert haben.

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