Gastronomie, Kinos und Fitnessstudios schließen Diese Einschränkungen gelten ab dem 2. November
Berlin · Strikte Kontaktbeschränkungen, geschlossene Kulturstätten, Gastronomiebetriebe und Freizeitsportanlagen - Corona schränkt das Leben in Deutschland ab dem 2. November massiv ein. Die neuen Regeln im Überblick.
Scharfe Beschränkungen im ganzen Monat November sollen die Welle steigender Corona-Infektionen vor der Weihnachtszeit brechen. Die einschneidendste Veränderung: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - insgesamt aber maximal zehn Personen. Von dieser Obergrenze werden auch größere Familien, die in einem Haushalt leben, nicht mehr ausgenommen. Das ist neu - auch für die Bürger in NRW. Alle Änderungen im Überblick:
Kontakte
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.
Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
Freizeit
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
Einzelhandel
Groß- und Einzelhandel sollen geöffnet bleiben - in den Geschäften darf sich aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten bleiben offen.