Video

Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen

Verkäufe im Internet sind in der Regel steuerfrei. Wer seine Sachen oder andere Dienstleistungen öfter im Netz verkauft, könnte demnächst Post vom Finanzamt bekommen. Ab 2023 sind Online-Plattformen verpflichtet dem Finanzamt Angaben über die Einkünfte von Verkäufern zu übermitteln. Das neue Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz (PStG) verpflichtet E-Commerce-Unternehmen, den Finanzbehörden Informationen über Verkäufe zu melden. Ab 30 Einzelvorgängen im Jahr und einem Umsatz von mehr als 2.000 Euro pro Plattform soll das Meldesystem greifen. Die Plattformbetreiber müssen Namen, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID der Verkäufer melden. Wer innerhalb von 12 Monaten weniger als 30 Artikel oder Dienstleistungen verkauft und weniger als 2.000 Euro verdient, wird nicht gemeldet. Wird immer nur dieselbe Art von Ware verkauft, nehmen die Finanzbehörden an, dass damit nachhaltig Einnahmen erzielt werden. Gewerbliche Händler müssen nicht nur Einkommenssteuer zahlen, sondern gegebenenfalls auch Umsatz- und Gewerbesteuer abführen. Mehr dazu im Video.

Meistgesehen
Videos aus dem Ressort