Nach Lüge von Temposünder Polizei legt Auto still - und bekommt Recht

Düsseldorf · Wer mit dem Auto zu schnell unterwegs ist und erwischt wird, kann sich mit einer guten Ausrede vielleicht retten. „Der Tacho ist kaputt“ zählt nicht dazu.

 Sich nach einem Tempoverstoß auf einen defekten Tacho zu berufen, kann erhebliche Konsequenzen haben.

Sich nach einem Tempoverstoß auf einen defekten Tacho zu berufen, kann erhebliche Konsequenzen haben.

Foto: dpa

Die Spritztour mit Papas Auto dürfte für innerfamiliären Gesprächsstoff gesorgt haben. Am 4. April vergangenen Jahres war eine Polizeistreife gegen Mitternacht auf ein Mercedes Coupé aufmerksam geworden, das sich rasant durch Krefeld bewegte. Die Beamten hefteten sich mit gebotenem Sicherheitsabstand ans Heck des Rasers und verfolgten ihn etwa einen Kilometer weit, bevor sie ihn stoppten. Mit zeitweise 100 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer sei der 20-Jährige unterwegs gewesen, gaben die Polizisten zu Protokoll.

Doch der junge Mann am Steuer von Vaters Wagen zeigte sich mäßig schuldbewusst: Er sei zwar vielleicht etwas schneller als 50 gewesen, aber der Tacho habe deutlich weniger als 100 angezeigt. Die Beamten fertigten daraufhin eine sogenannte Mängelkarte für die Zulassungsstelle und bald bekam der Vater Post: Da der Verdacht bestehe, dass der Geschwindigkeitsmesser seines Wagens defekt sei, müsse er ihn überprüfen lassen. 135 Euro sollte ihn dies kosten.

Doch der Vater sah sich, folgt man der Argumentation seines Anwalts, zu Unrecht in Sippenhaft genommen für das Verhalten seines Sohnes, der obendrein und nebenher mit gesondertem Bußgeldverfahren verfolgt wurde.

Also ließ der Vater die Frist verstreichen und es kam, was kommen musste: Die Behörde untersagte die Nutzung des Autos - es bestehe die Gefahr, dass es verkehrsunsicher sei. Auf diese Weise um seine Mobilität gebracht, nahm sich der Vater einen Anwalt und verklagte die Stadt Krefeld vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Mit der zu erwartenden Verfahrensdauer vertraut gemacht, ließ er dann zähneknirschend doch noch den Tacho überprüfen: Siehe da, er funktionierte tadellos. Die Sache mit der Stilllegung wollte er dann aber erst recht nicht auf sich sitzen lassen und ließ dem Eilverfahren am Montag auch noch das Hauptverfahren vor Gericht folgen, zu dem er nur seinen Anwalt entsandte.

Der Fall sei relativ ungewöhnlich, räumt Verwaltungsrichter Martin Stuttmann ein. Normalerweise werden die Halter wegen abgefahrener Reifen, defekter Rücklichter oder Steinschlags in der Scheibe zum außerplanmäßigen Besuch von TÜV oder Dekra geschickt.

„Die Behörde geht zu weit, meinem Mandanten so etwas abzuverlangen“, sagt der Anwalt. Schließlich habe der ja versichert, dass der Tacho in Ordnung sei. Die Aussage des Sohnes sei doch eine klassische Schutzbehauptung gewesen.

Mit der Behauptung des Fahrzeughalters hätten sich die Behörden natürlich nicht zufrieden geben können, entgegnet der Richter. Andernfalls würden sie Gefahr laufen, sich mithaftbar zu machen, wenn etwas passiere. „Die Behörde hatte gar keine andere Wahl. Alles richtig gemacht“, sagt Richter Stuttmann. Schließlich und endlich gibt der Anwalt des Vaters auf und zieht „aus Kostengründen“ seine Klage zurück (Az.: 6 K 5251/15).

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