Kurioses Ende einer Seniorenveranstaltung Prozess um Husten-Code bei Bridge-WM

Düsseldorf · Ein geheimer Husten-Code soll zwei deutschen Ärzten bei der Bridge-WM des deutschen Seniorenteams 2013 zum Sieg verholfen haben. Der WM-Titel war beiden aberkannt worden. Beide beteuerten ihre Unschuld.

 Die beiden Kläger, Entscho Wladow (l) und Michael Elinescu sitzen am 15.11.2017 in einem Saal des Oberlandesgerichts in Düsseldorf (Nordrhein Westfalen). Die zwei deutschen Bridge-Spieler sollen sich ihren Weltmeistertitel bei der WM 2013 in Bali durch einen geheimen Husten-Code ergaunert haben.

Die beiden Kläger, Entscho Wladow (l) und Michael Elinescu sitzen am 15.11.2017 in einem Saal des Oberlandesgerichts in Düsseldorf (Nordrhein Westfalen). Die zwei deutschen Bridge-Spieler sollen sich ihren Weltmeistertitel bei der WM 2013 in Bali durch einen geheimen Husten-Code ergaunert haben.

Foto: Lisa Ducret/dpa

Nach der Husten-Affäre bei der Bridge-Weltmeisterschaft hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht sämtliche Strafen für unwirksam erklärt. Die Sanktionen gegen zwei der Kartenspieler seien rechtswidrig gewesen und damit nichtig, sagte Richter Jürgen Kühnen am Mittwoch. Das Gericht kritisierte den Welt- und den deutschen Bridge-Verband. Der Weltverband habe nicht die Befugnis besessen, Sanktionen wie ein lebenslanges Turnierverbot gegen das Spielerpaar zu verhängen. Der Deutsche Bridge-Verband hätte sie nicht einfach übernehmen dürfen.

Den zwei deutschen Ärzten war vorgeworfen worden, sich den ersten Weltmeistertitel eines deutschen Seniorenteams 2013 auf der indonesischen Insel Bali durch einen geheimen Husten-Code ergaunert zu haben. Der WM-Titel war ihnen nachträglich aberkannt worden. Beide bestreiten dies vehement und beteuern ihre Unschuld: Die Monate später vorgelegten Videoaufzeichnungen seien manipuliert. Er habe nur wegen seiner asthmatischen Bronchitis gehustet, sagte Bridge-Spieler Entscho Wladow.

Das Gericht sprach den Ärzten Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Den WM-Titel bekommen beide durch das Urteil aber nicht zurück. Das überschreite ihre Klage-Befugnis, befanden die Richter. Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Oberlandesgericht nicht zu.

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