Oberverwaltungsgericht hebt Quarantäne auf Stadt Dortmund muss Quarantäne aufheben

Dortmund · Eine Dortmunderin hat erfolgreich gegen ihre Quarantäne-Verfügung geklagt. Das Dortmunder Gesundheitsamt hatte auch enge Kontaktpersonen zum Daheimbleiben verpflichtet.

 Die Stadt Dortmund verhängte Quarantäne gegen Haushaltsmitglieder. Nun muss sie die Entscheidung zurücknehmen.

Die Stadt Dortmund verhängte Quarantäne gegen Haushaltsmitglieder. Nun muss sie die Entscheidung zurücknehmen.

Foto: Rajkumar Mukherjee

Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat eine Quarantäneregel der Stadt Dortmund kassiert. Das dortige Gesundheitsamt „respektiert“ das zwar, ist aber trotzdem anderer Auffassung.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die Stadt Dortmund in der Corona-Krise die Quarantäneregeln zu streng ausgelegt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Damit wurde ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nach dem Antrag einer Mutter aus der Vorinstanz bestätigt, wie eine OVG-Sprecherin am Mittwoch sagte.

Schüler hatten sich bei einer Party infiziert

In Dortmund hatten sich Ende August 28 von 35 Schülern bei einer Party mit dem Coronavirus infiziert. Das Gesundheitsamt der Stadt hatte daraufhin die Betroffenen und die restlichen sieben Schüler unter Quarantäne gestellt. Zusätzlich galt diese Anordnung noch für enge Kontaktpersonen und die Angehörigen Das ging den OVG-Richtern aber - wie den Kollegen in Gelsenkirchen - zu weit. In der Begründung verweisen die obersten Verwaltungsrichter auf die Hinweise des Robert Koch-Instituts zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Demnach sei es wenig wahrscheinlich, dass die Mutter selbst Krankheitserreger aufgenommen habe. Sie sei keine Kontaktperson der Kategorie I, heißt es in dem OVG-Beschluss. Die Empfehlung für eine häusliche Absonderung von 14 Tagen bestehe daher nicht, lediglich müssten innerhalb des Haushalts Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Das Amt nimmt nun Kontakt mit den Haushaltsangehörigen auf

Das Dortmunder Gesundheitsamt werde die angeordneten Quarantänemaßnahmen für den betroffenen Personenkreis mit sofortiger Wirkung aufheben, kündigte die Stadt an. Man respektiere die OVG-Entscheidung. Das Amt nehme nun direkten Kontakt zu diesen Haushaltsmitgliedern auf, sagte eine Stadtsprecherin auf dpa-Anfrage. Dem Gesundheitsamt sei sich durchaus bewusst, dass es in einzelnen Fällen über die RKI-Empfehlungen hinausgegangen sei. Das RKI verweise allerdings auch ausdrücklich darauf, dass seine Empfehlungen „der Situation vor Ort im Rahmen einer Risikobewertung durch das zuständige Gesundheitsamt“ angepasst werden könnten. „Genau das hat das Gesundheitsamt getan.“

Die Stadt strebe eine grundsätzliche Klärung des Sachverhalts an und werde „eine gutachterliche Beratung“ in Auftrag geben. „Die Gerichte folgen uns vor allem an dem Punkt nicht, an dem wir über die Empfehlungen des RKI hinausgehen“, sagte Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner. „Aus infektiologischer Sicht und aus Sicht des Bevölkerungsschutzes halten wir dies aber weiterhin für geboten.“ Eine Quarantäne-Anordnung hätten in dem Zusammenhang rund 250 enge Kontaktpersonen plus jeweils die Mitglieder der in häuslicher Gemeinschaft Lebenden erhalten. (Az.: 13 B 1376/20)

(dpa)
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