Mutmaßlicher Reichsbürger in Italien festgenommen Deutscher Ex-Offizier und Fluthelfer kann abgeschoben werden

Perugia/Karlsruhe · Die Auslieferung eines deutschen Ex-Offiziers, der im Rahmen einer Anti-Terror-Razzia gegen „Reichsbürger“ festgenommen wurde, soll in Kürze erfolgen. Eine Berufung des ehemaligen Offiziers, der 2021 als Fluthelfer im Ahrtal war, wurde für unzulässig erklärt.

Reichsbürger-Razzia: Italien kann Ex-Offizier abschieben
Foto: dpa/Boris Roessler

Nach der groß angelegten Anti-Terror-Razzia gegen „Reichsbürger“ steht einer Auslieferung eines in Italien festgenommenen Verdächtigen einem Bericht zufolge aus italienischer Sicht nichts mehr entgegen. „Die Auslieferung nach Deutschland folgt in Kürze“, zitierten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ eine Sprecherin des italienischen Justizministeriums am Montag. Der Kassationsgerichtshof in Rom habe einen Berufungsantrag des Mannes für unzulässig erklärt, einer Auslieferung an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe stehe damit nichts mehr im Wege.

In dem Verfahren gibt es derzeit 55 Beschuldigte, 24 von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Der Anfang Dezember in Italien festgenommene Ex-Offizier einer Bundeswehr-Spezialeinheit war höchstgerichtlich gegen die Auslieferung vorgegangen.

Der Ex-Offizier Maximilian Eder ist auch im Ahrtal kein Unbekannter: Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 richtete er eine Art Zentrale für Fluthelfer im Gebäude der von den Wassermassen stark beschädigten Aloisiusschule in Ahrweiler ein. Als Oberst war er damals schon längst außer Dienst, trotzdem trat er in Uniform auf und scharte Gleichgesinnte, darunter andere ehemalige Bundeswehr-Angehörige, in der Grundschule um sich. Indes ist der Mann, der in Italien bei Eder angetroffen wurde und der „Querdenker“-Szene zuzurechnen ist, offenbar wieder als Fluthelfer im Ahrtal unterwegs.

Die Ministeriumssprecherin erläuterte nun gegenüber der Zeitung: „Am 19. Dezember ordnete das Berufungsgericht von Perugia die Auslieferung nach Deutschland an. Beim Obersten Gerichtshof wurde Berufung eingelegt. Am 9. Februar hat der Kassationsgerichtshof die Berufung für unzulässig erklärt.“ Die Bundesanwaltschaft war dazu zunächst nicht zu erreichen.

„Reichsbürger“ sind Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen.

(dpa)
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