Rentner half schwer verletzter Nachbarin nicht: Geldstrafe

Düsseldorf · Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Montag einen Rentner zu 4 500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einer schwer verletzt im Treppenhaus liegenden Nachbarin nicht geholfen hat. Der 77-Jährige hatte im Oktober 2016 die blutende Nachbarin am Fuß der Treppe eines Mehrfamilienhauses liegen lassen und sich weder um sie gekümmert noch Hilfe geholt. Das wertete das Gericht als unterlassene Hilfeleistung.

Die 58-jährige Frau war im Treppenhaus gestürzt und hatte sich einen Schädelbasisbruch zugezogen. Zeugen zufolge lag sie in einer Blutlache. Die will der Rentner nicht gesehen haben, als er vom Einkaufen nach Hause kam. Der 77-Jährige war mit seinem Einkaufstrolley einfach über die Frau hinweg gestiegen. Er will geglaubt haben, dass seine langjährige Nachbarin schlafe.

Die verletzte Frau hatte Glück. Eine Freundin hatte sie kurz darauf gefunden und den Notarzt gerufen. Die Staatsanwältin hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Sein Anwalt dagegen Freispruch. Ob der Rentner das Urteil anfechten wird, ließ er nach Prozessende offen.

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