Verbraucherschutz Risiko-Lebensmittel: Foodwatch rügt Umgang mit Rückrufen

Berlin · Todesfälle wegen belasteter Lebensmittel sind selten - aber es gibt sie. Unternehmen, Behörden und der Handel tun aus Sicht von Verbraucherschützern nicht genug, um Konsumenten vor solchen Gefahren zu schützen.

 Aus Sicht der Organisation Foodwatch erreichen Warnungen vor möglicherweise gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln die Menschen in Deutschland oftmals zu spät oder gar nicht.

Aus Sicht der Organisation Foodwatch erreichen Warnungen vor möglicherweise gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln die Menschen in Deutschland oftmals zu spät oder gar nicht.

Foto: Oliver Berg/Symbolbild

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat das System der Lebensmittelwarnungen in Deutschland als "mangelhaft" gerügt.

Warnungen vor möglicherweise gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln erreichten die Menschen in Deutschland oftmals zu spät oder gar nicht, sagte Geschäftsführer Martin Rücker am Donnerstag bei der Vorstellung eines auf Foodwatch-Recherchen basierenden Reports. Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft BLL betonte, Warnungen lägen im eigenen Interesse der Hersteller. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) erklärte: "Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen: Beim Thema Verbraucherinformation können wir noch besser und vor allem schneller werden."

"Zu oft kommt es nicht zum Rückruf, obwohl dieser geboten wäre", sagte Rücker von Foodwatch. Auch werde die Öffentlichkeit nicht immer über Rückrufe informiert, teils mit Wissen der Behörden. "Das ist ein handfester Skandal." Die Organisation kann jedoch nicht belegen, wie oft dies vorkommt und beruft sich auf Angaben von Branchenexperten.

Foodwatch erklärte, die "verfehlte Informationspolitik" im aktuellen Skandal um mit dem Insektizid Fipronil belastete Eier sei kein Einzelfall. Zu viel Entscheidungsmacht liege aktuell noch bei den Herstellern, sagte Lena Blanken von Foodwatch. Diese entschieden, ob ein fehlerhaftes Produkt für Verbraucher ein Gesundheitsrisiko darstellt und überhaupt zurückgerufen wird. Selbst überschrittene Grenzwerte seien nicht zwingend ein Grund. Behörden fehle in vielen Fällen die Rechtssicherheit, einzugreifen - falls sie überhaupt davon erfahren. Sie müssten Schadenersatzforderungen fürchten. Klarere Vorgaben im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht seien erforderlich.

Und selbst wenn gewarnt und zurückgerufen wird, passiert das dem Report zufolge häufig zu spät. Auf dem staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de erschien im Untersuchungszeitraum fast jede zweite Warnung verzögert. Es gehe zumeist um Tage, in Ausnahmefällen auch um Wochen Verspätung - selbst bei schnell verderblichen Produkten, die in der Regel Stunden nach dem Kauf verzehrt werden. Foodwatch hatte gut 90 Rückrufaktionen ausgewertet. Auch sei die 2011 ins Leben gerufene Webseite wenig verbraucherfreundlich, so Rücker: Sie sehe aus, als sei in den 90er Jahren eine Excel-Tabelle versehentlich ins Netz gestellt worden.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zufolge wird derzeit geprüft, wie das Portal gemeinsam mit den Bundesländern benutzerfreundlicher gestaltet werden kann. Dazu gebe es bereits Gespräche.

Der Branchenverband BLL erklärte, der rechtliche Rahmen für Rückrufe sei "klar definiert". Hersteller hätten selbst ein Interesse daran, unter ihrer Marke keine gesundheitsschädlichen Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. "Die Sicherheit der Verbraucher geht selbstverständlich immer vor wirtschaftlichem Interesse oder Image."

In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt rund 100 Lebensmittel pro Jahr zurückgerufen, Tendenz steigend. Schwere Erkrankungen und Todesfälle ausgelöst von belasteten Lebensmitteln sind selten. Allerdings starben dem Report zufolge zum Beispiel 2009/2010 acht Menschen in Österreich und Deutschland im Zusammenhang mit einem mit Listerien belasteten Käse. Diese Bakterien können für Schwangere und Immungeschwächte gefährlich sein.

In anderen Fällen ging es bei Rückrufen zum Beispiel um Glasscherben in Brot oder Metallteilchen in Würstchen. Auch fehlende Angaben, etwa zu allergieauslösenden Zutaten, können ein Rückrufgrund sein.

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