Schadenersatz nach Unfall bei Videojux

Bocholt · Bei einem Videojux für das Internet - einer "Cold-Water-Challenge" - starb 2014 im Münsterland ein junger Familienvater. Nun verhandelt das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz über die Höhe des Schadenersatzes für die hinterbliebenen Angehörigen.

 Landgericht Münster.

Landgericht Münster.

Foto: Caroline Seidel/Archiv

Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt ab heute über die zivilrechtlichen Folgen des Unglücks bei einer "Cold-Water-Challenge" 2014 im Münsterland. Damals war ein 34 Jahre alter Familienvater gestorben, als die Schaufel eines Teleskopladers auf ihn stürzte. Mehrere Personen wurden verletzt. Die Familie des Toten fordert Schadenersatz. Bei dem Verfahren geht es um die Höhe des Geldbetrages.

Bei der "Cold-Water-Challenge" ließen sich vor Jahren Einzelne oder Gruppen zumeist vor laufender Kamera und in voller Bekleidung mit kaltem Wasser übergießen. Daraus wurde dann die "Ice Bucket Challenge", bei der sich die Teilnehmer selbst einen Eimer Wasser über den Kopf schütteten und Geld für die Erforschung und die Bekämpfung der Nervenkrankheit ALS sammelten.

In einem Strafprozess zum Unfall in Münsterland wurde der Besitzer des Unglücksfahrzeugs 2015 zu einer Geldstrafe von 4800 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Verfahren gegen den Fahrer des Teleskopladers stellte das Amtsgericht Bocholt gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Nun geht es um die Klärung der zivilrechtlichen Folgen des Unglücks. Gegen das Urteil in der ersten Instanz vor dem Landgericht Münster hatten beide Seiten wechselseitig Berufung eingelegt.