Landgerichts Münster Schmerzensgeld nach Befruchtung mit falschem Sperma

Hamm · Nachdem Ärzte sie mit dem Sperma des falschen Mannes künstlich befruchtet haben, bekommt eine Mutter 7500 Euro Schmerzensgeld. Mit dem Geld soll eine körperlich-psychische Belastung der Frau ausgeglichen werden.

Die Frau hatte nach zwei künstlichen Befruchtungen 2007 und 2009 eine Tochter und einen Sohn zur Welt gebracht. Mit den Ärzten hatte sie vereinbart, dass das zweite Kind vom selben Samenspender abstammen sollte. Später stellte sich heraus, dass die beiden Kinder unterschiedliche Blutgruppen haben und nur Halbgeschwister sind. Dass die Ärzte die Samenspenden verwechselt hatten, sei eine "taugliche Erklärung", sagte ein Gerichtssprecher. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Münster.

Die Mutter hatte laut Mitteilung beklagt, dass die Nachricht bei ihr eine körperlich-psychische Belastungssituation mit Erschöpfungszuständen, depressiven Episoden und Schuldgefühlen gegenüber beiden Kindern ausgelöst habe. Eine psychologische Behandlung sei notwendig gewesen.

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