Schneller als Richtgeschwindigkeit kein Grund für Mithaftung

Hamm · Autofahrer dürfen auf Autobahnen durchaus schneller als "Richtgeschwindigkeit 130" fahren, ohne gleich bei einem Unfall mithaften zu müssen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Auffahrunfalls entschieden. Ein 30-Jähriger war auf der A31 bei Bottrop auf einen Wagen aufgefahren, der ohne erkennbaren Grund und ohne Blinkzeichen auf die linke Spur gewechselt war. Der 30-Jährige, der mit Tempo 150 unterwegs war, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.

 Eine Autobahn mit viel Verkehr.

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Foto:  Soeren Stache/Archiv
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