Öffentliches Leben heruntergefahren So ist der Lockdown in NRW angelaufen

Düsseldorf · Das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen ist seit Mittwoch wie in anderen Bundesländern stark heruntergefahren. Während die Tage kurz vor Weihnachten in den Innenstädten sonst besonders hektisch sind, herrscht jetzt ungewohnte Ruhe.

 Der Kölner Hauptbahnhof am ersten Tag des Lockdowns.

Der Kölner Hauptbahnhof am ersten Tag des Lockdowns.

Foto: dpa/Henning Kaiser

In Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch der harte Lockdown begonnen. Im Kampf gegen das Coronavirus wurde das öffentliche Leben zum zweiten Mal in diesem Jahr heruntergefahren. Abgesehen von Lebensmittelläden und anderen Geschäften für den täglichen Bedarf ist der Einzelhandel nun vorerst bis zum 10. Januar geschlossen, auch Schulen und Kitas bleiben weitgehend zu.

In den Innenstädten war am Mittwoch wenig los - leer gefegt waren die Straßen aber auch nicht. So dürfen Märkte weiter stattfinden. In den geschlossenen Geschäften in den Fußgängerzonen räumten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon Waren weg. Teilweise hingen noch die Öffnungszeiten für die kommenden Tage an den Türen - überholt von den Bestimmungen der Regierung. Auf einem Schild an der Tür eines Dortmunder Bekleidungsgeschäfts stand: „Laut Anordnung der Landesregierung bleibt diese Filiale vom 16.12. bis voraussichtlich 10.01.2021 geschlossen. Bleiben Sie gesund!“

Geschäfte mit Gütern für täglichen Bedarf ausgenommen

Öffnen dürfen Geschäfte für Güter des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und andere Lebensmittel- oder Getränkemärkte. Auch Apotheken, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Drogerien sowie Märkte für Futtermittel und Tierbedarf sind ausgenommen. Das gilt auch für Tankstellen, Banken, Poststellen und Kioske. Verkauft werden dürfen weiter Weihnachtsbäume und Blumen. Auch die Ausgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen wie die Tafeln ist weiterhin möglich.

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind nach der Corona-Schutzverordnung des Landes untersagt. Dazu werden unter anderem Friseure, Nagelstudios, Massagen und das Tätowieren gezählt. Auch Spielhallen, Sonnenstudios und Saunen sind vom Verbot betroffen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen von Physio- und Ergotherapeuten oder von Optikern und orthopädischen Schuhmachern. Am Dienstag hatten vor allem viele Friseure noch einen Kundenansturm erlebt.

Deutlich weniger Stau als üblich

Eine der wenigen angenehmen Folgen des Lockdowns: Am Mittwochmorgen gab es in Nordrhein-Westfalen wesentlich weniger Stau als üblich. Um 8.30 Uhr war eine Gesamtstaulänge von etwa 20 Kilometern zu verzeichnen, wie der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mitteilte. Zur gleichen Zeit am vergangenen Mittwoch sei es etwa fünfmal so viel gewesen. Da der Wert auch im Vergleich zu den anderen Tagen hervorsteche, könne diese Veränderung auf den Beginn der verschärften Corona-Maßnahmen zurückgeführt werden, sagte ein Sprecher.

Für Weihnachten sind die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - etwas gelockert worden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahren zulässig.

Für Verwirrung sorgen derzeit die Kirchen. Auf die Frage, ob man an Weihnachten trotz Corona an einem Gottesdienst teilnehmen darf, bekommt man je nach Region unterschiedliche Antworten. So rät die evangelische Kirche in Westfalen dringend von Präsenzgottesdiensten ab, im Rheinland dagegen nicht. Auch bei den Katholiken gibt es bisher keine Verbote.

In Nordrhein-Westfalen bleiben die Corona-Zahlen unterdessen weiter hoch. In sieben Tagen infizierten sich pro 100 000 Einwohner 172,5 Menschen mit dem Virus, wie aus einer Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) von Mittwochmorgen hervorging. Damit stieg dieser Wert im Vergleich zu Dienstag leicht und lag etwas unter dem Bundesschnitt von fast 180.

(dpa)
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