Fehlender Meerblick und eintöniges Essen So viel Geld gibt es für Mängel im Urlaub zurück

Bonn · Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude steigt. Werden die Erwartungen an die wohlverdiente Auszeit allerdings nicht erfüllt, ist die Enttäuschung groß. Fehlender Meerblick, eintöniges Essen, kein Strand: Das können Urlauber am Ende vom Veranstalter zurückverlangen.

Kilometerlanger Sandstrand, eine weitläufige Pool-Anlage und hochwertig ausgestattete Zimmer. Der Schein der Hotelbilder auf verschiedenen Internetportalen kann häufig trügen. Viele Urlauber lassen sich davon beeinflussen und steigen mit zu hohen Erwartungen in das Flugzeug Richtung Auszeit.

Da werden selbst kleine Reisemängel zum großen Ärgernis. Wer am Ende der Reise eine Preisminderung einfordern möchte, muss bereits vor Ort einige Regeln beachten, empfiehlt die ARAG. Zuerst gilt die Faustregel: Je höher der Preis, desto weniger Reisemängel müssen von den Urlaubern hingenommen werden.

Beschwerden schriftlich festhalten

Beeinträchtigen die Mängel den Urlaub erheblich, hat der Reisende in manchen Fällen sogar Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen vertaner Urlaubszeit. Vor Ort können sich die Urlauber bei der örtlichen Vertretung des Reiseleiters beschweren und sofortige Abhilfe verlangen. Diese Abhilfe sollte schriftlich festgehalten werden, durch den Veranstalter erfolgen und kostenfrei sein.

Zeigt sich der Veranstalter nicht kooperativ und missachtet die angeforderte Abhilfe, darf sich der Urlauber auf Kosten der Veranstalter ein anderes Hotel in ähnlicher Ausstattung suchen. Dafür muss von dem Urlauber zuvor eine angemessene Frist festgelegt worden sein. Am Ende des Urlaubs können Reisende, die ihren Urlaub nach dem 1. Juli 2018 gebucht haben, innerhalb von zwei Jahren die Kosten zurück verlangen. Bei Reisen, die bis zum 30. Juni 2018 gebucht wurde, muss der Antrag auf Kostenrückerstattung innerhalb von einem Monat beim Veranstalter eingehen.

So viel Geld gibt es für die jeweiligen Mängel

Um am Ende wirklich das Geld erstattet zu bekommen, sollte bei jedem Gespräch mit der Reiseleitung ein unabhängiger Zeuge anwesend sein. Im Fall von massiven Schäden am Hotelzimmer, in Form von Schimmel, Rissen an Tapeten und Wänden oder Ungeziefer kann eine Minderung von zehn bis 50 Prozent geltend gemacht werden.

Bei einer abweichenden Strandentfernung des Hotels können Urlauber eine Minderung von fünf bis 15 Prozent erhalten. Der fehlende Meerblick bringt eine Reisepreisminderung von fünf bis zehn Prozent. Für eintöniges Essen, nicht ausreichend warmes Essen oder ungenießbares Essen können Urlauber fünf bis 30 Prozent des Preises einfordern.

Lässt einen die ausgefallene Klimaanlage nachts nicht schlafen erhalten die Urlauber eine Minderung von zehn bis 20 Prozent. Fehlt der versprochene Pool oder gleich der ganze Strand, kann eine Rückerstattung von zehn bis 20 Prozent des Preises anfallen. Trotz allem sollten Urlauber versuchen, ihre Auszeit zu genießen und über kleine Mängel hinwegzuschauen.

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