Klage gegen die Sperrstunde Wirte aus Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis reichen Eilantrag ein
Köln/Bonn · Bereits zwei Eilanträge lagen am Dienstag gegen die NRW-weite Sperrstunde für Restaurants und Kneipen in Risikogebieten am Oberverwaltungsgericht Münster vor. Wann über die Eilanträge entschieden wird, steht noch nicht fest.
Gegen die NRW-weite Sperrstunde für Restaurants und Kneipen in Risikogebieten lagen am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Dienstag bereits zwei Eilanträge vor: Sowohl ein Wirt aus Bochum will die Sperrstunde kippen als auch 19 Gastronomen aus Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis, die laut Gericht gesammelt einen Eilantrag eingereicht haben. Die angekündigte Klage eines Bar-Betreibers aus Düsseldorf war am Dienstag laut OVG noch nicht eingegangen. Wann über die Eilanträge entschieden wird, steht laut eines Sprechers noch nicht fest.
Seit Samstag gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen eine verpflichtende Sperrstunde für die Gastronomie. Alle Kneipen und andere gastronomische Betriebe müssen ihre Türen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens für Gäste geschlossen halten. Laut der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung gilt die Sperrstunde in Kommunen, die innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Davon sind bereits Millionen Menschen betroffen.