Klage gegen die Sperrstunde Wirte aus Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis reichen Eilantrag ein

Köln/Bonn · Bereits zwei Eilanträge lagen am Dienstag gegen die NRW-weite Sperrstunde für Restaurants und Kneipen in Risikogebieten am Oberverwaltungsgericht Münster vor. Wann über die Eilanträge entschieden wird, steht noch nicht fest.

 Wirte aus der Region gehen gegen die Sperrstunde für die Gastronomie vor.

Wirte aus der Region gehen gegen die Sperrstunde für die Gastronomie vor.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Gegen die NRW-weite Sperrstunde für Restaurants und Kneipen in Risikogebieten lagen am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Dienstag bereits zwei Eilanträge vor: Sowohl ein Wirt aus Bochum will die Sperrstunde kippen als auch 19 Gastronomen aus Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis, die laut Gericht gesammelt einen Eilantrag eingereicht haben. Die angekündigte Klage eines Bar-Betreibers aus Düsseldorf war am Dienstag laut OVG noch nicht eingegangen. Wann über die Eilanträge entschieden wird, steht laut eines Sprechers noch nicht fest.

Seit Samstag gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen eine verpflichtende Sperrstunde für die Gastronomie. Alle Kneipen und andere gastronomische Betriebe müssen ihre Türen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens für Gäste geschlossen halten. Laut der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung gilt die Sperrstunde in Kommunen, die innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Davon sind bereits Millionen Menschen betroffen.

(dpa)
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