Affen getötet Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Deutsches Primatenzentrum

Göttingen · Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegen das Deutsche Primatenzentrum (DPZ) in Göttingen. Mitarbeiter sollen zehn Weißbüschelaffen möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen getötet haben, bestätigte Oberstaatsanwalt Andreas Buick.

 Zwei junge Weißbüschelaffen sitzen im Schutz der Muttertiere in einem Gehege. (Symbolbild)

Zwei junge Weißbüschelaffen sitzen im Schutz der Muttertiere in einem Gehege. (Symbolbild)

Foto: DPA

Bei einer Durchsuchung am vergangenen Dienstag seien Aktenordner und Datenträger beschlagnahmt worden. Die Ermittlungen richten sich gegen eine leitende Tierärztin und fünf Mitarbeiter. Zunächst hatte das „Göttinger Tageblatt“ über den Fall berichtet.

Buick zufolge hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige Aufsichtsbehörde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Das DPZ habe dem Landesamt mitgeteilt, dass die Tiere nach dem Versuch noch gesund gewesen und anschließend nur getötet worden seien, weil sie nicht mehr benötigt wurden. „Das ist unzulässig und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, sagte der Göttinger Oberstaatsanwalt und Pressesprecher seiner Behörde am Samstag. „Wenn die Tiere nicht mehr benötigt werden, haben sie einen Anspruch darauf, dass sie weiter gehalten und versorgt werden.“

Die Sprecherin des Primatenzentrums, Susanne Diederich, wies die Vorwürfe im „Göttinger Tageblatt“ zunächst zurück. Keine Tiere seien ohne vernünftigen Grund eingeschläfert worden. Vorstellbar sei, dass es ein „Missverständnis“ bei der Interpretation der Unterlagen gegeben habe. Das Zentrum kooperiere „auf allen Ebenen“, um den Fall aufzuklären.

 Außenaufnahme vom Deutschen Primatenzentrum (DPZ).

Außenaufnahme vom Deutschen Primatenzentrum (DPZ).

Foto: dpa/Swen Pförtner

Die Ermittlungen zudem prüfen, ob es weitere Vorfälle dieser Art gegeben hat, sagte Staatsanwalt Buick. In einem weiteren in den Unterlagen dokumentierten Fall sei ein Tier in einem so schlechten Zustand gewesen, dass es aus Tierschutzgründen hätte getötet werden müssen. „Das soll auch nicht geschehen sein.“

Das bei der Durchsuchung beschlagnahmte Beweismaterial werde in den kommenden Monaten ausgewertet, und den sechs Beschuldigten zunächst rechtliches Gehör gewährt, sagte Buick. Verstöße dieser Art können mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

(epd)
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