Suhrkamp-Rettung in greifbarer Nähe

Berlin · Sieben Jahre währte der Krieg zwischen Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihrem Miteigentümer Hans Barlach.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Alexander Rüsche

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Richterin Mechthild Wenzel brauchte am Mittwoch keine sieben Minuten, um einen Schlusspunkt unter das beispiellose Hauen und Stechen zu setzen - zumindest vorläufig. Bei einem Blitztermin hinter verschlossenen Türen gab sie mit knappen Worten dem Sanierungskonzept für das insolvente Traditionshaus ihren Segen. Das Ende der Insolvenz ist nach Einschätzung von Experten damit so gut wie sicher - nur wann ist noch offen.

Verlagschefin Unseld-Berkéwicz, die Witwe von Firmenpatriarch Siegfried Unseld, muss sich den erhofften Frieden mit ihrem Kontrahenten teuer erkaufen: Sie will den Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln und damit Barlach weitgehend entmachten - er soll durch die neue Rechtsform nicht mehr ins laufende Geschäft hineinregieren können.

Bedingung für den Plan: Berkéwicz selbst muss mit ihrer Familienstiftung auf 4,55 Millionen Euro verzichten, für Barlach sind es immerhin noch 2,53 Millionen Euro. Diese Gewinnforderungen aus früheren Geschäftsjahren hatten einst dazu beigetragen, den renommierten Verlag zahlungsunfähig zu machen. Der Verzicht soll es jetzt ermöglichen, die Insolvenz zu beenden und die übrigen Gläubiger auszuzahlen.

Allerdings wäre Barlach nicht Barlach, wenn er nicht umgehend eine Beschwerde in Erwägung zöge. Der Schritt werde geprüft, teilte der Enkel des Bildhauers Ernst Barlach gleich nach dem Termin im Amtsgericht Charlottenburg mit. Im gleichen Atemzug kündigte er jedoch an, seine Medienholding werde in der künftigen Suhrkamp AG eine "konstruktive und aktive Aktionärsrolle" übernehmen und stünde auch für notwendige Kapitalerhöhungen zur Verfügung.

Nicht ausgeschlossen also, dass Barlach selbst einer möglichen Beschwerde keine großen Chancen einräumt. Nach Angaben des gerichtlich bestellten Sachwalters Rolf Rattunde müsste er dafür nachweisen, dass er mit dem Insolvenzplan schlechter dasteht als ohne. Und dass dieser Nachteil nicht durch Geld ausgeglichen werden kann - eine schwer zu nehmende Hürde, zumal das Gericht sich auch schon bei der Prüfung des Sanierungskonzepts Gedanken über die Konsequenzen für Barlach gemacht haben dürfte.

Für die Beschwerde ist zwei Wochen Zeit. Verzichtet der Minderheitsgesellschafter darauf, könnte die Insolvenz noch im Februar enden. Ansonsten dauert es einige Wochen bis zu einer weiteren gerichtlichen Prüfung. Suhrkamp gibt sich laut Sprecherin Tanja Postpischil zuversichtlich, den Wandel noch im ersten Quartal dieses Jahres zu schaffen.

Schnellstmöglich soll dann die Umwandlung in die AG erfolgen. Barlach und Berkéwicz würden ihre Anteile im bisherigen Verhältnis von 39 zu 61 Prozent als Aktionäre halten, der Verlag wäre nicht mehr eine Personal-, sondern eine Kapitalgesellschaft, erläuterte Rattunde. Statt der bisher von Berkéwicz geleiteten Geschäftsführung gäbe es einen Vorstand, der nicht mehr von den beiden Gesellschaftern, sondern von einem unabhängigen Aufsichtsrat bestellt würde.

"Der Plan-Verfasser hat wohl angenommen, es würde eine Reduzierung der in der Vergangenheit ja recht häufigen Streitigkeiten unter den Gesellschaftern gelingen", meint Rattunde vorsichtig. Ob der Plan aufgeht, muss sich allerdings noch zeigen. In seiner ersten Reaktion griff Barlach seine Kontrahentin erneut scharf an und nannte die gesamte von ihr geleitete Geschäftsführung "für dieses Amt objektiv ungeeignet". Der neue Aufsichtsrat müsse vor allem einen qualifizierten Vorstand bestellen.

Auch andere Querelen laufen noch. So hat Barlach in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil er sich durch das Insolvenzverfahren in seinen Grundrechten beschnitten sieht. In Frankfurt soll im April nochmals über den Streit entschieden werden, ob Berkéwicz ihrem eigenen Insolvenzplan zustimmen darf. Nachdem sie dies aufgrund einer Eilentscheidung durfte und längst getan hat, bekommt das Verfahren eher archivarische Bedeutung.

Und ein Revisionsverfahren zur Frage, ob die Verlegerin als Geschäftsführerin abgesetzt ist oder nicht, hatten Berliner Richter im Dezember auf unbestimmte Zeit verschoben. Sie wollten prüfen, ob das Insolvenzverfahren einen Einfluss auf ihre Entscheidung hat, hieß es. Was passiert, wenn es die neue Suhrkamp AG gibt und Berkéwicz damit ohnehin nicht mehr die Geschäftsführerin ist, bleibt abzuwarten.