Hatte der Autopilot Schuld? Gutachten soll plötzliche Bremsung von Tesla-Wagen auf der A3 klären

Bonn · Auf der A3 bei Lohmar war mutmaßlich der Autopilot Schuld daran, dass ein Tesla eine unnötige Vollbremsung machte, die zu einem Auffahrunfall führte. Ein Gutachten soll das nun genauer untersuchen.

 Auf der A3 bei Lohmar hat möglicherweise der Autopilot eines Fahrzeugs einen Unfall verursacht.

Auf der A3 bei Lohmar hat möglicherweise der Autopilot eines Fahrzeugs einen Unfall verursacht.

Foto: Christof Schmoll

Die Deutschen stehen dem autonomen Fahren skeptisch gegenüber. Das bestätigte jüngst auch eine Umfrage des Unternehmens Civey. Demnach glaubt weniger als ein Drittel der 2500 Befragten (29 Prozent), dass per Computer gesteuerte Autos den Verkehr sicherer machen. Die Mehrheit (58,5 Prozent) geht vom Gegenteil aus. Verunsicherung dürften dabei vor allem Schlagzeilen über Unfälle auslösen, die von selbstfahrenden Fahrzeugen verursacht wurden. Besonders tragisch war beispielsweise ein Unfall, der sich 2018 in Arizona abspielte: Dort wurde eine Fußgängerin, die ein Fahrrad schob, von einem autonomen Testfahrzeug erfasst und tödlich verletzt, weil das Auto sie nicht als Fußgängerin erkannte.

Fragen zur Sicherheit automatisierter Systeme wirft in diesem Zusammenhang auch ein Unfall auf, der sich am Donnerstagabend auf der A3 bei Lohmar ereignete. Dort machte ein Tesla im Bereich einer Baustelle trotz freier Fahrbahn eine Vollbremsung. Zwei weitere Fahrzeuge fuhren dem Tesla in Folge auf - die Fahrerin und der Fahrer der beiden Wagen wurden verletzt. Der Fahrer des Tesla gab vor Ort gegenüber der Polizei an, das Auto habe selbstständig gebremst. Videoaufzeichnungen von der Fahrbahn und dem Innenraum des Fahrzeugs hätten demnach ein entsprechendes Bild gezeigt, hieß es nach ersten Erkenntnissen vor Ort von der Polizei. Eine abschließende Bewertung, ob es sich um einen technischen Fehler handelte, konnte die Polizei am Freitag aber nicht abgeben. Es würde nun zunächst ein Gutachten erstellt, hieß es auf GA-Anfrage von einer Sprecherin der Polizei. Die genaue Ursache für die Bremsung müsse noch ermittelt werden. Unklar blieb auch, welche Automatik der Fahrer in seinem Wagen genau eingeschaltet hatte.

Fahrzeuge ohne Fahrer sollen bis 2022 erlaubt werden

In Deutschland gibt es bislang kein Gesetz, das das vollständig autonome Fahren eines Fahrzeugs im Straßenverkehr regelt. Bereits seit 2017 gilt allerdings das Gesetz zum automatisierten Fahren, das die Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers regelt. Demnach dürfen automatisierte Systeme das Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zwar übernehmen, ein Fahrer ist aber weiterhin notwendig.

Beim autonomen Fahren, also dem Fahren eines Fahrzeugs ohne Fahrer, drückt die Bundesregierung aber derzeit aufs Tempo. Das Kabinett in Berlin brachte im Februar ein Gesetz auf den Weg, das in festgelegten Betriebsbereichen Fahrzeuge ohne Fahrer erlauben soll. Ziel ist nach Angaben des Verkehrsministeriums, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen, beispielsweise für Shuttle-Verkehre, sogenannte People-Mover - also automatische Fahrgastsysteme für kurze Strecken etwa an Flughäfen und auf Messegeländen - oder fahrerlose Transportverbindungen zwischen Logistikzentren.

Vier Stufen des automatisierten Fahrens

Das Bundesverkehrsministerium unterscheidet bei der Fahrzeugautomatisierung zwischen vier Stufen. Das Fahren ohne Fahrer (Stufe 5) ist bislang noch nicht gesetzlich geregelt.

Stufe 2 - teilautomatisiertes Fahren

Hierzu zählen das automatische Parken oder der Spurassistent. Der Fahrer muss das System und das Umfeld dauerhaft überwachen.

Stufe 3 - hochautomatisiertes Fahren

Für eine bestimmte Anwendung, zum Beispiel das Fahren auf der Autobahn, übernimmt das Fahrzeug Aufgaben wie das Bremsen, das Lenken, den Spurwechsel oder das Überholen. Kann eine Situation nicht vom Fahrzeug bewältigt werden, wird der Fahrer zur Übernahme aufgefordert. Nach den derzeitigen Gesetzen darf die Funktion nur auf Autobahnen aktiviert werden und ist auf eine Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern begrenzt.

Stufe 4 - vollautomatisiertes Fahren

Das System übernimmt für eine bestimmte Anwendung vollständig die Kontrolle und muss nicht mehr durch einen Fahrer überwacht werden. Muss der Automationsmodus verlassen werden, fordert das System den Fahrer oder eine externe technische Aufsicht zur Übernahme auf.

Stufe 5 - autonomes Fahren

Das Fahrzeug bewegt sich fahrerlos, eine Überwachung ist nicht mehr nötig. Auch komplexe Situationen meistert das Fahrzeug selbstständig.

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