Trisomie-Test künftig auf Rezept Umstrittene Blutuntersuchung in Ausnahmefällen genehmigt

Berlin · Schwangere mit besonderen Risiken werden ab Ende nächsten Jahres auch mit einem risikoarmen Bluttest auf Rezept feststellen können, ob ihr Kind ein Down-Syndrom aufweist.

 Den Trisomie-Test soll es künftig auf Rezept geben.

Den Trisomie-Test soll es künftig auf Rezept geben.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Schwangere mit besonderen Risiken werden ab Ende nächsten Jahres auch mit einem risikoarmen Bluttest auf Rezept feststellen können, ob ihr Kind ein Down-Syndrom aufweist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag nach einem gut dreijährigen Bewertungsverfahren beschlossen. Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bedauerte, dass der G-BA nicht das Ergebnis einer Bundestagsdebatte abgewartet habe. Es seien auch nach der Entscheidung wichtige politische Fragen nicht geklärt, wie die vorgeschriebene Beratung und die Qualifikation der behandelnden Ärzte. "Dazu und zu anderen ethischen Fragen in diesem Zusammenhang muss der Deutsche Bundestag klare gesetzliche Regelungen setzen", sagte Schmidt unserer Redaktion.

Diagnostik nur bei auffälligen Befunden erforderlich

Mit dem zeitlichen Strecken der Kassenleistungen ermöglichte das Gremium aus Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen eine klarstellende Intervention von Bundesregierung und Bundestag. Erst wenn die genaue Formulierung einer Versicherteninformation im vierten Quartal 2020 vorliege, werde der sogenannte nicht-invasive molekulargenetische Test (NIFT) als Kassenleistung wirksam, versicherte G-BA-Vorsitzender Josef Hecken. In einem Brief an die Gegner des Bluttests im Bundestag begründete Hecken die einstimmig erfolgte Entscheidung mit einer Verringerung des Risikos für Schwangere, die bislang nur die riskanteren Fruchtwasser- und Plazenta-Untersuchungen von der Kasse bezahlt bekommen. Eine solche Diagnostik sei zukünftig nur noch bei auffälligen Befunden im Bluttest erforderlich, so Hecken.

Keine Reihenuntersuchung

"Ich bin erleichtert, dass der Bluttest auch weiterhin nicht als Reihenuntersuchung durchgeführt werden soll", sagte Schmidt. Dies hätte das Signal in die Gesellschaft gesendet, dass das Leben mit Down-Syndrom als vermeidbar angesehen werde und diese Menschen in unserer Gesellschaft nicht willkommen seien, erläuterte die SPD-Politikerin. Skeptischer ist Grünen-Behindertenexpertin Corinna Rüffer. Der G-BA habe die "Risikogruppe", für die der Test künftig finanziert werde, nur "wachsweich eingegrenzt". Die Kassenübernahme des Tests sende das Signal aus, dass er sinnvoll sei.

Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis begrüßte den Test auf Rezept als Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen. Dagegen warnte der Menschenrechtspolitiker der Union, Michael Brand, vor einem "zunehmenden Prozess schleichender Selektion von ungeborenem Leben". Auch die Kirchen in Deutschland bedauerten die Entscheidung.

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