Prozess in Wuppertal Ungewöhnlich lange Jugendhaft für Mord an Tuana

Wuppertal · Das Wuppertaler Landgericht hat sein Urteil im Prozess um den Tod der zweijährigen Tuana aus Solingen gesprochen. Wegen der Grausamkeit der Tat bekam der 19-jährige Angeklagte eine ungewöhnliche lange Jugendstrafe.

 Für die qualvolle Ermordung der kleinen Tochter seiner Lebensgefährtin kommt ein 19-Jähriger für 13.5 Jahre hinter Gitter.

Für die qualvolle Ermordung der kleinen Tochter seiner Lebensgefährtin kommt ein 19-Jähriger für 13.5 Jahre hinter Gitter.

Foto: dpa

Für den Mord an einem zweijährigen Mädchen hat das Wuppertaler Landgericht einen 19-Jährigen zu einer ungewöhnlich langen Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Mutter der kleinen Tuana muss für drei Jahre und sechs Monate in den Erwachsenenvollzug ins Gefängnis. Sie habe teilnahmslos verfolgt, wie ihr Lebensgefährte das Kind gequält und malträtiert habe, warf der Vorsitzende Richter der Mutter am Freitag vor.

Beim Strafmaß für den 19-Jährigen folgte das Gericht dem Wunsch der Staatsanwaltschaft, wegen der Grausamkeit der Tat und der besonderen Schwere der Schuld über die eigentliche Höchststrafe von zehn Jahren im Jugendstrafrecht hinauszugehen. Der Angeklagte habe Spaß an den Qualen des Kindes gehabt, sagte der Vorsitzende. Er habe die zweijährige Tuana gebissen, verbrüht und am Ende durch Strangulieren getötet.

Mit der Tat habe er seine „das Leben verachtende, unbarmherzige Gesinnung“ gezeigt, warf ihm der Richter vor. Er sei mehrfach vorbestraft und habe die Tat gegen ein kleines Kind ausgeübt.

Vor Gericht hatten der 19-jährige Italiener und seine deutsche Lebensgefährtin sich gegenseitig beschuldigt. Das Gericht glaubte dem Angeklagten aber nicht, dass ihn seine Partnerin zu den Taten genötigt haben könnte. Die Misshandlungen hätten erst begonnen, als der Angeklagte bei der Frau eingezogen sei, sagte der Vorsitzende.

Das kleine Mädchen hatte das Martyrium im vergangenen Januar in Solingen erlitten. Praktisch kein Teil des Kinderkörpers sei frei von Verletzungen gewesen, hatte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt berichtet. Unter anderem hatte der Angeklagte die Kleine laut Anklage fünf Minuten unter eine Dusche mit kochend heißem Wasser gestellt. Ihre Haut war großflächig verbrüht.

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