Unterlassene Hilfeleistung: Verurteilte gehen in Berufung

Essen · Im Fall des von Kunden in einer Essener Bankfiliale hilflos liegen gelassenen Rentners haben zwei der drei Verurteilten Berufung gegen ihre Geldstrafen eingelegt. Das bestätigte der Direktor des Amtsgerichts Essen-Borbeck, Hermann Heimeshoff, am Donnerstag. Der dritte Verurteilte habe die Einspruchsfrist verstreichen lassen. Zuvor hatte die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Das Gericht hatte die zwei 55 und 61 Jahre alten Männer und eine 39-Jährige wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen von bis zu 3600 Euro verurteilt. Laut Urteil waren sie im Oktober vergangenen Jahres ungerührt an dem im Vorraum der Bank auf dem Boden liegenden Mann vorbeigegangen. Die drei Angeklagten sagten vor Gericht aus, sie hätten den 83-Jährigen für einen schlafenden Obdachlosen gehalten.

Der Rentner starb eine Woche später im Krankenhaus. Ein Gutachter hatte im Prozess gesagt, dass ein schnelleres Eingreifen eines Notarztes nicht zwingend zum Überleben des Mannes beigetragen hätte. Berufung legten die Frau und der 55-Jährige ein. Diese wird nun am Landgericht Essen verhandelt.

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