Urteil aus Stuttgart Verletzung bei Niesanfall im Auto ist kein Arbeitsunfall

Stuttgart/Berlin · Bei der Frage, was als Arbeitsunfall gewertet wird, sind oft Details entscheidend. Ein Unfall wegen eines Niesanfalls im Auto ist kein Kriterium für den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 Symbolbild

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Foto:  Peter Steffen/Archiv

Wer mit seinem Auto zur Arbeit fährt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hat er einen Unfall, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall. Die Ursache des Unfalls muss aber mit dem Zurücklegen des Arbeitswegs in Zusammenhang stehen. Das zeigt ein Bescheid (Az: S 12 U 327/18) des Sozialgerichts Stuttgart.

Der Schutz besteht entsprechend nicht, wenn man infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und sich verletzt, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert, die auf die Entscheidung verweist.

Im dem Fall ging es um einen Landschaftsgärtner, der mit seinem Lkw auf dem Weg vom Gartenlager zu seiner Wohnung war. Bei einem Niesanfall griff er nach einem Taschentuch auf dem Armaturenbrett und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er hatte einen Unfall und brach sich eine Rippe. Der Mann war der Meinung, es liege ein Wegeunfall vor, da er sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung befand.

Gartenarbeit war nicht der Grund für Niesanfall

Das Sozialgericht entschied anders. Der Kläger habe zwar grundsätzlich unter Versicherungsschutz gestanden, da er sich auf dem unmittelbaren Weg befunden habe. Bei einem Arbeitsunfall müsse aber das konkrete Handeln zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit gehören, so die Argumentation.

Dies sei hier nicht der Fall. Weder ein Niesanfall noch ein Griff nach Taschentüchern stelle einen auf das „Zurücklegen des Weges gerichtete Verrichtung“ dar. Dass er den Niesanfall aufgrund seiner Arbeit im Gartenlager gehabt habe, habe man mangels medizinischer Befunde nicht feststellen können. Der Mann hat damit keinen Anspruch auf den erhöhten Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

(dpa)
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