Eltern vor Gericht Versuchter Mord am eigenen Kind

Regensburg · Ihr Sohn ist nach schweren Brandverletzungen kaum mehr ansprechbar, doch die Eltern bringen ihn nicht zum Arzt - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Paar ist wegen versuchten Mordes angeklagt.

Ein Paar aus Waldmünchen muss sich vor dem Landgericht Regensburg wegen versuchtem Mord durch Unterlassen verantworten.

Foto: Armin Weigel/Illustration

Die Pächterin einer Tankstelle im bayerischen Landkreis Cham ahnt sofort, dass etwas nicht in Ordnung ist, als im Herbst vergangenen Jahres ein Pärchen mit einem kleinen Jungen hereinkommt.

Das Kind hat Brandverletzungen im Gesicht und zittert. Die Eltern scheint das nicht weiter zu kümmern. Sie geben seelenruhig Pakete in der Poststation der Tankstelle ab.

Die Pächterin informiert das Jugendamt - und rettet dem Kind damit wohl das Leben. Der heute Sechsjährige wird später von der Polizei in einem lebensbedrohlichen Zustand aus der Familie geholt und in ein Spezialkrankenhaus gebracht. Seit Mittwoch stehen die Eltern vor dem Landgericht Regensburg.

Sie sind unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen an ihrem eigenen Kind angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, den Jungen trotz seiner schweren Verletzungen aus Angst vor dem Jugendamt nicht zum Arzt gebracht zu haben. Noch heute leide der Junge unter den traumatischen Folgen der Brandverletzungen, sagt Oberstaatsanwältin Ulrike Klein.

Die Mutter fasst den Ermittlungen zufolge am 30. September 2016 den Entschluss, im Garten in Waldmünchen Diebesgut ihres Mannes mit Benzin zu verbrennen. Dabei entzündet sich der Kanister. In Panik schleudert die 37-Jährige diesen von sich - herumspritzender Treibstoff trifft laut Ermittlungen den Jungen, dessen Körper sofort zu brennen beginnt. Der Mutter sei es gelungen, mit einer Jacke die Flammen zu ersticken.

Bis dahin wäre es wohl ein tragischer Unfall gewesen. Doch die Eltern überließen laut Anklage das Kind mit seinen schweren Brandverletzungen zweiten und dritten Grades mehr oder weniger sich selbst - einen Arzt suchten sie nicht auf. Auch dann nicht, als sich der Zustand des Jungen dramatisch verschlechtert: In der Anklage ist von aufgeplatzten Wunden und Verkrustungen die Rede. Der Junge soll immer wieder vor Schmerzen geschrien und geweint haben, sagen seine Geschwister später der Polizei.

Eine Kriminalbeamtin schildert als Zeugin unter welchen Bedingungen der Junge mit seinen vier Geschwistern im Alter zwischen drei und zwölf Jahren aufwuchs: In Betten der Kinder hätten die Beamten teilweise keine Matratzen gefunden. Ein Zimmer sei voll mit Hundekot gewesen. Ihr Frühstück hätten sich die Kinder häufig selbst machen müssen. Spielsachen habe es kaum gegeben. Die Eltern, die keine Arbeit haben und auf staatliche Hilfe angewiesen sind, hätten ihre Kinder zu Diebstählen angestiftet und sie zu Drogenfahrten nach Tschechien mitgenommen.

Der blass wirkende Angeklagte schüttelt immer wieder den Kopf. Seine Frau bleibt nahezu regungslos. Eines der Kinder beschrieb die Mutter bei der Polizei als emotionslos. "Meine Eltern haben so viele Kinder, weil sie dafür Kindergeld bekommen", gab ein Bruder des Opfers den Ermittlern zu Protokoll.

Immer wieder soll das Paar vor den Kindern Sex gehabt haben. Selbst als der schwer verletzte Junge nur noch röchelt, sucht das Paar nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im Internet nach Partnern für Sexspiele und macht dafür Fotos im Garten.

Laut Verteidiger Jörg Meyer leidet die Mutter unter einer Art von Schizophrenie. Deshalb habe sie keine ärztliche Hilfe geholt. Er gehe nicht davon aus, dass es zu einer Verurteilung seiner Mandantin wegen eines versuchten Tötungsdelikts komme. Michael Haizmann, der Verteidiger des 37 Jahre alten Vaters, hält die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als "etwas zu hoch aufgehängt".

Der Junge, der wie seine Geschwister in der Obhut des Jugendamtes ist, hat von dem Brand neben Narben auch bleibende körperliche Schäden davon getragen. Er muss wahrscheinlich weitere Operationen über sich ergehen lassen. Für den Prozess sind zunächst zwölf weitere Prozesstage angesetzt.