Vier Wochen Dauerarrest für tödliche Alkoholfahrt

Düsseldorf · Wegen einer tödlichen Trunkenheitsfahrt in Düsseldorf ist ein heute 19-jähriger Mann zu einer Jugendstrafe von vier Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Das dortige Amtsgericht stellte ihn am Mittwoch zudem für ein Jahr unter Aufsicht der Jugendgerichtshilfe und erlegte ihm auf, die Schule zu beenden und eine Psychotherapie fortzusetzen. Einen Führerschein darf er frühestens in fünf Jahren wieder machen. (AZ: 136 Ls 72/16)

 Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.

Foto: Uli Deck/Archiv

Der damals 18 Jahre alte Fahranfänger war vor fast zwei Jahren in Düsseldorf-Reisholz nachts betrunken in eine Bushaltestelle gerast und hatte einen 21-jährigen Mann tödlich verletzt. Ein weiterer junger Mann wurde von Trümmerteilen verletzt. Der Fahrer hatte mit dem Wagen seines Vaters einen Freund nach Bochum bringen wollen und mit diesem die Fahrt unterbrochen, um zu essen und zu trinken. Mit einem Blutalkoholwert von laut Gutachten 0,98 Promille krachte er dann an einer Tempo-50-Stelle mit 97 Stundenkilometern in die Bushaltestelle.

Der Staatsanwalt hatte eine achtmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Amtsrichter Edwin Pütz betonte, dass im Jugendstrafrecht nicht der Rache-, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe. Er sprach von einem Fall, "wo der Justiz die geeigneten Mittel fehlen, um Gerechtigkeit walten zu lassen". Die Zuschauer, die offensichtlich eine höhere Strafe erwartet hatten, nahmen das Urteil mit Raunen auf.

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