Neue Einreiseverordnung Was Reisende aus Corona-Risikogebieten ab jetzt beachten müssen

Düsseldorf · Für Reisende aus einem Corona-Risikogebiet im Ausland gelten in NRW ab Montag neue Quarantäne-Regeln. Wir geben einen Überblick über die neuen Verordnungen.

Neue Einreiseverordnung: Was Reisende aus Corona-Risikogebieten ab jetzt beachten müssen
Foto: dpa/Christian Charisius

Wer beispielsweise aus Mallorca oder einem anderen Corona-Risikogebiet im Ausland nach NRW einreist, muss ab Montag neue Quarantäne-Regeln beachten. Demnach müssen die Reisenden mit einigen Ausnahmen künftig zehn Tage lang in Quarantäne und nicht mehr 14 Tage. Die Regel gilt unter bestimmten Bedingungen allerdings nicht für Reisende, die ein höchstens 48 Stunden altes, negatives Testergebnis vorlegen können. Diese Ausnahmen sind laut Verordnung etwa für Besuche enger Verwandter, Urlaubsrückkehrer oder Teilnehmer an Sportveranstaltungen möglich.

Mit der neuen Einreiseverordnung setze das Land Nordrhein-Westfalen die Muster-Quarantäneverordnung des Bundes in Landesrecht um, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Samstag mit.

Wer nicht unter die Ausnahmeregeln fällt, kann sich künftig nicht mehr unmittelbar nach Einreise „frei testen“. Frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise könne nun ein Test durchgeführt werden. Im Fall eines negativen Ergebnisses werde damit die Quarantäne beendet. „Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos und wird über den Gesundheitsfonds abgerechnet“, hieß es weiter.

Die fünftägige Frist sorgt laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für mehr Sicherheit bei der Feststellung einer möglichen Infektion. „Zum anderen hoffe ich, dass diejenigen, die trotz der hohen Infektionszahlen vermeidbare Reisen ins Ausland planen, durch die unvermeidbare mindestens fünftägige Quarantäne von diesen Plänen Abstand nehmen.“

Betroffene Reisende seien weiterhin grundsätzlich verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren, so das Ministerium. Zur Beschleunigung des Meldeverfahrens soll ein digitales Meldesystem eingeführt werden. Reisende sollen sich dabei vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Die Daten werden nach offiziellen Angaben verschlüsselt und nur dem zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht. 14 Tage nach der Einreise sollen sie automatisch wieder gelöscht werden. Die Seite soll am 8. November freigeschaltet werden.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten auch etwa für Durchreisende, im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden oder Grenzpendler, die mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz in NRW zurückkehren.

(dpa)
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