Wasser auf Grill gekippt: Freispruch für Nachbarin

Düsseldorf · Eine Düsseldorferin ist vom Vorwurf freigesprochen worden, ihren Nachbarn an dessen Grill verbrüht zu haben. Laut Anklage hatte sie eine Ladung Wasser auf den Gasgrill der unter ihr wohnenden Familie gegossen. Die 52-Jährige konnte aber eine Bekannte als Alibi-Zeugin präsentieren: Sie sei zur Tatzeit mit ihr auf dem Golfplatz gewesen, gab diese zu Protokoll.

Zwar hatte die Amtsrichterin keinen Zweifel, dass das Wasser nur vom Balkon der allein lebenden Angeklagten auf den Grill gekippt worden sein kann. Dennoch blieben Zweifel an der Täterschaft der Frau. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

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