Prozess um Todesfall Woran starb das Gewaltexzess-Opfer in Waldbröl?

Bonn/Waldbröl · Die Verteidiger der vier Angeklagten, die einen Mann so schwer verprügelten, dass er starb, versuchen ihre Mandanten zu entlasten. Ihre These: Ein Behandlungsfehler der Ärzte führte zum vermeidbaren Tod des Opfers. Das Bonner Landgericht vernimmt die Ärzte.

Es war ein Gewaltexzess am späten Abend des 1. September 2016 in Waldbröl, der für das Opfer des wütenden Quartetts tödlich endete. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge stehen die Männer zwischen 19 und 36 Jahren seit Wochen vor dem Bonner Jugendschwurgericht, das bereits zu Prozessbeginn ankündigte, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags denkbar sei. Und weil die Verteidigung plötzlich geltend machte, auch Behandlungsfehler der Ärzte könnten zum Tod des 40-jährigen Familienvaters geführt haben, sind die Mediziner nun im Zeugenstand gefragt.

Am Freitag stellten sich die Ärzte des Siegener Krankenhauses, in das der 40-Jährige am 2. September mit einem schweren Schädel-Hirntrauma verlegt worden war, den Fragen der Prozessbeteiligten. Vor allem die Rechtsanwälte ließen nicht locker, um nachzuweisen, dass die Mediziner ein erhebliches Mitverschulden am Tod des Familienvaters am 10. September trifft. Doch war die Behandlung in dem Krankenhaus, das eine neurochirurgische Abteilung hat, wirklich fehlerhaft?

Die Fragen der Verteidigung offenbarten vor allem eines: Wie schwierig es für Laien ist, Funktionen und Dysfunktionen im Körper und erst recht die Behandlung von schweren Erkrankungen nachzuvollziehen und einzuordnen. Fest steht: Der 40-jährige Familienvater erlitt durch die Misshandlungen ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit massiven Blutungen. Den Aussagen der nun vor Gericht gehörten Ärzte zufolge gab es mehrere Tage lang Hinweise dafür, dass der ansprechbare Patient mit entsprechender Medikamentierung ohne operativen Eingriff davonkommen könnte. „Ich war eigentlich guter Hoffnung, dass er das übersteht“, erklärte ein 58-jährigen Oberarzt als Zeuge. Und: „Ich war sehr überrascht, dass es zu einem tödlichen Ödem gekommen ist.“ Aber sei das, so hielt ihm die Verteidigung vor, nicht vermeidbar gewesen, wenn man den Patienten mit Gehirnsonde kontrolliert und ihm viel früher den Schädel geöffnet hätte?

So einfach, entgegnete der Mediziner, sei das nicht: Man öffnet, lässt Druck ab und alles wird gut. Ein solcher Eingriff sei gefährlich und bei einer massiven Hirnblutung mit dem Risiko verbunden, dass sich die Blutung ausweite und das Hirn irreparabel geschädigt werde. Also müsse man das genau abwägen. Das hätten die Neurochirurgen getan und sich gegen eine Operation entschieden. Als sich der Zustand des 40-Jährigen am 6. September massiv verschlechtert habe, sei nichts mehr zu machen gewesen. Demnächst erstattet der Rechtsmediziner sein Gutachten zur Todesursache.

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