Angeklagte vom 11. September erscheinen vor Gericht

Guantánamo Bay · Die fünf mutmaßlichen Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 sind am Montag erneut vor Gericht erscheinen.

Zwölf Jahre liegen die Anschläge auf das World Trade Center zurück. Noch immer ist ein Hauptverfahren gegen die Angeklagten nicht in Sicht. Die Verteidiger wollen die Verhörmethoden der CIA offenlegen, doch das Sondergericht hat eine strikte Zensur auferlegt. Foto: Jason Szenes

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Chalid Scheich Mohammed, der als Chefplaner der Anschläge angesehen wird, sowie vier weitere Angeklagte nahmen an einer Anhörung vor dem Sondergericht im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba teil. Zu den sogenannten "Guantánamo Five" zählt Ramzi Binalshibh, der zur "Hamburger Zelle" um den Todespiloten Mohammed Atta gehörte. Auch Ali Abdel Asis Ali, Mustafa Ahmed al-Hausawi und Walid bin Attasch müssen sich vor Richter James Pohl verantworten.

Als ein Kernpunkt in der fünftägigen Voranhörung gilt die Frage, welche Beweise vor dem Sondergericht überhaupt zugelassen werden. So wurde Mohammed nach CIA-Dokumenten allein im März 2003 in einem Geheimgefängnis 183 Mal dem "Waterboarding" unterzogen - einer Foltermethode, bei dem Ertränken simuliert wird. Das Völkerrecht verbietet kategorisch die Verwendung von Beweismaterial, das durch Folter erpresst wurde.

Am Montag sagte vor Gericht FBI-Agent James Fitzgerald aus, der Ahmed al-Hausawi zusammen mit zwei weiteren Agenten im Jahr 2007 im Gefangenenlager "Echo 2" auf Guantánamo vernahm. Die freiwilligen Befragungen seien "freundlich und zurückhaltend" verlaufen, sagte Fitzgerald. Dessen Verteidiger Walter Ruiz bezweifelte, ob es zulässig war, den Saudi auf Englisch zu befragen, obwohl Arabisch seine Muttersprache ist.

Die Verteidiger beklagen, dass sie unter der richterlichen Zensur des Sondertribunals nicht arbeiten können. Richter James Pohl hatte im Dezember verfügt, dass sämtliche Aussagen zu Foltermethoden bei CIA-Verhören geheimbleiben sollen. Äußerungen, die die nationale Sicherheit gefährden könnten, werden in dem Verfahren aussortiert. So blieb auch Ruiz' Frage, ob sein Mandant während der freiwilligen Befragung gefesselt wurde, unbeantwortet. Der Verteidiger bemängelte zudem, dass er die Aufzeichnungen aus den Vernehmungen nicht einsehen könne. Die Dokumente lägen ihm vor, seien aber fast durchgehend geschwärzt worden.

Zuschauer können das Verfahren nur von einem schalldichten Raum aus verfolgen und den Ton mit einer Verzögerung von 40 Sekunden empfangen. Ein Zensor im Saal hat dadurch die Möglichkeit, Angaben über die Praktiken der CIA per Knopfdruck unhörbar zu machen. Journalisten sowie Angehörige der Opfer der Anschläge konnten die Hearings per Video zudem auf dem US-Militärstützpunkt Fort Meade bei Washington und in drei weiteren US-Staaten verfolgen.

Die Bedingungen in dem umstrittenen Gefangenenlager dürften das Sondergericht vor Beginn des Hauptverfahrens weiter beschäftigen. James Connell, der Ali Abdel Asis Alis vertritt, besuchte vergangenen Donnerstag als erster Verteidiger in dem Verfahren das streng geheime Lager "Camp 7", um dort seinen Mandanten zu treffen. Die Zustände in dem Lager entsprächen nicht den Standards der Genfer Konventionen, sagte Connell vor Journalisten. Staatsanwalt Mark Martins bestritt den Vorwurf. "Wir nehmen humane Standards sehr ernst." Der in Kuwait aufgewachsene Ali soll die Flugzeugattentäter mit Geld versorgt haben und ist mit dem mutmaßlichen Chef-Drahtzieher Mohammed verwandt.

Mit dem Beginn des eigentlichen Militärtribunals, das als "Jahrhundert-Verfahren" gilt, wird frühestens im kommenden Jahr gerechnet. Die Staatsanwaltschaft drängt Richter James Pohl, mit der Auswahl der Geschworenen am 22. September 2014 zu beginnen. Die Verteidiger fordern dagegen mehr Zeit, um die gewaltige Menge an Unterlagen zu prüfen und entlastende Beweise zu sammeln.

Die rund 70 000 Seiten seien mit ihren zwei Anwaltsgehilfen kaum zu bewältigen, sagte etwa Cheryl Bormann. Sie vertritt Walid bin Attasch, der die Todespiloten unterstützt und in direktem Kontakt mit ihnen gestanden haben soll. Das Datum sei "machbar", sagte dagegen Staatsanwalt Mark Martins.

Zu den Anklagepunkten zählen Terrorismus, Flugzeugentführung, Verschwörung, Mord, Angriff auf Zivilisten, vorsätzliche schwere Körperverletzung und Zerstörung von Eigentum. Im Fall eines Schuldspruchs droht den Männern die Todesstrafe. Bei den Terroranschlägen waren fast 3000 Menschen ums Leben gekommen.

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