NSU-Prozess Angeklagter gibt Waffenkauf für NSU-Trio zu

München · Im NSU-Prozess hat ein Angeklagter einen Waffenkauf für die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen gestanden.

 Carsten S. soll den untergetauchten Terroristen die Pistole der Marke "Ceska" besorgt haben. Foto: Marc Müller

Carsten S. soll den untergetauchten Terroristen die Pistole der Marke "Ceska" besorgt haben. Foto: Marc Müller

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Der 33 Jahre alte Carsten S. gab am Dienstag am fünften Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht München zu, eine Pistole mit Schalldämpfer besorgt zu haben - mit einer solchen Waffe der Marke "Ceska" wurden neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft ermordet.

Dass die Pistole für Morde benutzt werden könnte, habe er nie geglaubt, betonte der 33-Jährige. Er sei davon ausgegangen, dass damit "nichts Schlimmes passiert". Er habe ein "positives Gefühl" gehabt, was die drei - Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe - anging, "dass das in Ordnung ist". Die Anklage wirft ihm hingegen vor, er habe damit rechnen müssen, dass die Waffe für die Tötung von Menschen eingesetzt werden sollte.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss sich wegen Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) verantworten, darunter die Morde an türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie einer Polizistin, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. stehen wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht, Holger G. und André E. wird Unterstützung des NSU vorgeworfen. Neben Carsten S. will nur Holger G. aussagen.

Das Geld für die Waffe habe ihm Wohlleben gegeben, sagte Carsten S.. Er habe dem Trio die Waffe dann in einem Abbruchhaus übergeben. Der Sozialpädagoge, der zuletzt für die Aidshilfe Düsseldorf arbeitete, ist seit langem aus der Neonazi-Szene ausgestiegen und hatte schon im Ermittlungsverfahren umfangreiche Angaben gemacht.

Carsten S. war nach seinen Angaben in seiner Heimatstadt Jena auf der Suche nach Anschluss und Anerkennung und verunsichert durch seine damals geheim gehaltene Homosexualität zur rechten Szene gekommen. Dort gab es auch einen Mann, der ihm gefiel. "Er hat mir imponiert, hat mir gefallen. Deswegen habe ich mich mit ihm angefreundet." Der damals Jugendliche stieg in der NPD und der Jugendorganisation JN schnell auf und sollte unter anderem Landeschef der JN für Thüringen werden - das habe er aber abgelehnt und sei Stellvertreter geworden.

Er könne sich an drei, vier frühere Kontakte mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe erinnern. Nach dem Untertauchen der drei habe ihn Wohlleben gebeten, den Kontakt zu halten. Er habe Telefonkontakt gehabt, teils sei Wohlleben dabei gewesen. Dieser hörte der Aussage wie Zschäpe ohne größere Regung zu, teils machten sich beide Notizen.

Es habe auch Aufträge des Trios gegeben, etwa die Order, ein Motorrad zu besorgen, sagte Carsten S. Das sei aber nach dem Diebstahl gleich wieder gestohlen worden - "und das war uns auch ganz recht". "Damit blieb uns das erspart, einen Transporter zu mieten und das irgendwo hinzufahren."

In einem anderen Fall sei er in eine Wohnung eingebrochen, um dort Akten und Dokumente zu holen. Er habe mehrfach gegen die Tür getreten, "dass das ganze Haus gerumst hat". "Dann hab ich die Sachen eingepackt, wie sie es mir beschrieben hatten." Die Akten seien im Fluss versenkt und die Papiere vergraben worden. "Ich denke heute, die Aktion ist nicht richtig schlüssig." Doch damals habe er nicht nachgefragt - ebenso wenig wie bei der Pistole. "Ich hatte so ein Gefühl, die drei armen Verfolgten, denen muss man helfen." Aus seiner Erinnerung sei der Schalldämpfer nicht bestellt gewesen, sondern es habe einfach keine andere Waffe gegeben. Eigentlich hätte er auch ein deutsches Fabrikat besorgen sollen.

Vor der Aussage war waren die Prozessbeteiligten - unter ihnen rund ein Dutzend Nebenkläger - erneut auf eine Geduldsprobe gestellt worden. Der Prozess schleppte sich bis zum Nachmittag erneut mit einer ganzen Reihe von Anträgen und Unterbrechungen hin. Zschäpes Verteidiger beantragten die Einstellung des Verfahrens wegen einer angeblichen Vorverurteilung ihrer Mandantin.

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