Nach fast 15 Jahren Haft 9/11-Terrorhelfer Motassadeq nach Marokko abgeschoben

Hamburg · Mounir el Motassadeq war ein Komplize der Terroristen vom 11. September 2001 und wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Nun ist er aus dem Gefängnis in Hamburg in seine Heimat Marokko abgeschoben worden. Zurück nach Deutschland darf er frühestens mit 90 Jahren.

 9/11-Terrorhelfer Mounir el Motassadeq Motassadeq wird von zwei Polizisten bewacht.

9/11-Terrorhelfer Mounir el Motassadeq Motassadeq wird von zwei Polizisten bewacht.

Foto: Daniel Bockwoldt

Nach knapp 15 Jahren Haft ist der 9/11-Terrorhelfer Mounir el Motassadeq am Montag in sein Heimatland Marokko abgeschoben worden. Schwer bewaffnete Polizisten holten ihn am Mittag mit einem Hubschrauber von der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ab.

Der 44-Jährige wurde zunächst zum Helmut-Schmidt-Airport und später nach Frankfurt gebracht. Wie ein Sprecher der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen auf dpa-Anfrage erklärte, bestieg Motassadeq dort eine Maschine einer marokkanischen Fluggesellschaft. Das Flugzeug verließ den Angaben zufolge den Flughafen um kurz vor 18 Uhr mit Ziel Casablanca. An Bord waren auch Bundespolizisten.

"Es ist ein gutes Gefühl, Herrn Motassadeq außer Landes zu wissen und damit für Hamburg einen Schlussstrich unter dieses Kapitel ziehen zu können", sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote. "Ich bedanke mich bei allen beteiligten Dienststellen - auch des Bundes - für die professionelle und erfolgreiche Arbeit in diesem anspruchsvollen Verfahren."

Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta, der 2001 eines der Flugzeuge in das New Yorker World Trade Center gesteuert hatte. Der Hamburger Gruppe gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier 9/11-Terrorpiloten und neben Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte Motassadeq zunächst 2004 wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nach Revisionen wurde das Strafmaß 2007 bestätigt, diesmal wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Motassadeqs reguläre Haftzeit wäre im November abgelaufen.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte kürzlich erklärt, dass Abschiebungen dieser Art immer in enger Abstimmung zwischen Landes- und Bundesbehörden geplant würden. Rückführungen nach Marokko seien etwas komplizierter, weil das nordafrikanische Land keine Charterflüge bei Abschiebungen zulasse. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde sagte am Montag dazu, alle hierfür erforderlichen Vorbereitungen seien planmäßig getroffen worden.

Nach seiner Abschiebung nach Marokko darf Motassadeq bis zu seinem 90. Geburtstag nicht wieder nach Deutschland einreisen. Er habe ein auf den 3. April 2064 datiertes Einreise- und Aufenthaltsverbot erhalten, hatte der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker kürzlich erklärt.

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