Gerichtsurteil in Norwegen Breiviks Isolationshaft verstößt nicht gegen Menschenrechte

Oslo · Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstößt nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte des Verbrechers.

 Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik kommt am 18.01.2017, dem letzten Tag seines Berufungsprozesses um seine Haftbedingungen, ins Berufungsgericht im Telemark Gefängnis in Skien (Norwegen).

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik kommt am 18.01.2017, dem letzten Tag seines Berufungsprozesses um seine Haftbedingungen, ins Berufungsgericht im Telemark Gefängnis in Skien (Norwegen).

Foto: dpa

Die lange Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstößt laut einem Berufungsgericht nicht gegen die Menschenrechte des Verbrechers. „Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war“, verkündeten die Richter in Oslo am Mittwoch. Damit kassierten sie ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat ein.

Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. Ein Gericht hatte geurteilt, dass die Länge und mangelhafte Begründung der Isolation eine Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention darstelle. In Bezug auf Artikel 8 der Konvention hatten die Richter den Staat dagegen freigesprochen. Breivik hatte es als unmenschlich empfunden, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt hat.

Der zweite Prozess endete mit einem Freispruch in Bezug auf beide Artikel. „Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat“, urteilten die Berufungsrichter. Um Breiviks Mangel an sozialen Kontakten auszugleichen, habe das Gefängnis zahlreiche Maßnahmen ergriffen, darunter Gespräche mit Mitarbeitern, einem „Besuchsfreund“ und einem Priester. Ob ein begrenzter Kontakt mit anderen Gefangenen möglich sei, werde gerade geprüft.

Auf lange Sicht gehe aber ein „hohes Risiko für Gewalt“ von dem Verbrecher aus, hieß es in dem Urteil. „Darüber hinaus ist es nötig, ihn gegen Gewalt vonseiten anderer Häftlinge zu schützen.“

Der Anwalt des Massenmörders kündigte an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. „Für uns ist es klar, dass wir in dem Fall in Berufung gehen und weiter dafür arbeiten, die Isolation aufzuheben“, sagte Øystein Storrvik dem norwegischen Fernsehen. Sein Mandant sei über das Urteil informiert.

Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort