May bleibt Details schuldig Britische Regierung an Abgeordnete: Brexit-Gesetz zustimmen

London · Premierministerin Theresa May will das Gesetz bis zum 7. März durchs Parlament bringen. Einen angekündigten detaillierten Plan für ihre Brexit-Strategie ist sie bislang schuldig geblieben.

 Die britische Premierministerin Theresa May beantwortet im Unterhaus in London die Fragen des Parlaments.

Die britische Premierministerin Theresa May beantwortet im Unterhaus in London die Fragen des Parlaments.

Foto:  PA

Brexit-Minister David Davis rief die Abgeordneten auf, dem Gesetz zuzustimmen, um dem Votum der Briten Rechnung zu tragen.

"Die Frage, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, ist sehr einfach: Vertrauen wir dem Volk, oder nicht?", sagte Davis. Die Briten hatten sich im vergangenen Jahr bei einem historischen Referendum mit knapper Mehrheit für den EU-Austritt ausgesprochen.

Führende Mitglieder der oppositionellen Labour-Partei kündigten an, für das Gesetz zu stimmen, verlangten aber mehr Mitspracherechte bei den Austrittsverhandlungen. Erwartet wird daher, dass das Gesetz bei der entscheidenden Abstimmung in der kommenden Woche angenommen wird.

Premierministerin Theresa May hatte in einer Grundsatzrede vor einigen Wochen angekündigt, Großbritannien aus dem europäischen Binnenmarkt zu führen. Ein detailliertes Regierungsdokument über ihre Verhandlungsstrategie steht aber noch aus.

In dem knappen Gesetzentwurf heißt es: "Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben." May reagiert damit auf eine Entscheidung des höchsten britischen Gerichts, wonach das Parlament das letzte Wort über die Austrittserklärung haben muss.

Der Entwurf soll nach dem Willen der Regierung bis zum 7. März durch beide Kammern des Parlaments gepeitscht werden. Weitere Debatten und eine dritte Lesung im Unterhaus stehen kommende Woche an. Eine erste Abstimmung soll es an diesem Mittwoch geben.

Bis spätestens Ende März will May Brüssel über den Austrittswunsch ihres Landes informieren. Erst dann können die Verhandlungen über den EU-Austritt beginnen. Die Möglichkeit dazu hat sie, sobald das Brexit-Gesetz in Kraft tritt. Britische Medien spekulierten bereits, sie könne auch früher davon Gebrauch machen.

Weitere Infos

  • Mehr als sieben Monate sind seit dem Brexit-Votum der Briten vergangen. Doch bis das Land tatsächlich aus der EU ausgetreten ist, steht noch einiges bevor:

- EU-AUSTRITTSGESETZ: Einem Urteil des höchsten britischen Gerichts zufolge muss das britische Parlament dem EU-Austrittsgesuch des Landes zustimmen.

- AUSTRITTSERKLÄRUNG: Spätestens am 31. März will Premierministerin Theresa May den Europäischen Rat offiziell vom Austrittswunsch ihres Landes in Kenntnis setzen. Das ist Voraussetzung für den Start der Austrittsverhandlungen.

- EU-MANDAT: Sobald das Schreiben aus London eintrifft, zurrt die Rest-EU in drei Schritten ihre Verhandlungslinie fest: Ein Sondergipfel der 27 Staats- und Regierungschefs beschließt drei bis fünf Wochen später Leitlinien. Auf dieser Basis schlägt die EU-Kommission den Start der Verhandlungen und ein Mandat vor und lässt es vom Rat bestätigen.

- VERHANDLUNGEN: EU-Chefunterhändler Michel Barnier und sein Team von gut 20 Experten geben sich 18 Monate für die eigentlichen Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens und Übergangsregelungen, also etwa bis Oktober 2018.

- RATIFIZIERUNG: Auf EU-Seite muss das Austrittsabkommen vom Europaparlament gebilligt und dann vom Rat angenommen werden - und zwar ohne Großbritannien. Premierministerin May will den Vertrag auch dem britische Parlament vorlegen.

- FRISTENDE: Das ganze Verfahren muss binnen zwei Jahren nach dem offiziellen Austrittsgesuch abgeschlossen sein, in dem Fall also wohl bis Ende März 2019.

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