Artikel-7-Verfahren EU-Strafverfahren gegen Polen tritt auf der Stelle

Luxemburg · Die Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn wächst. Doch andere EU-Staaten scheuen den ganz großen Eklat. Entpuppt sich das Artikel-7-Verfahren als zahnloser Tiger?

 Verfassungsgericht in Warschau: Das wegen der Justizreformen gegen Polen eingeleitete EU-Strafverfahren tritt auf der Stelle.

Verfassungsgericht in Warschau: Das wegen der Justizreformen gegen Polen eingeleitete EU-Strafverfahren tritt auf der Stelle.

Foto: Rafal Guz/PAP

Das gegen Polen eingeleitete EU-Strafverfahren tritt trotz neuer besorgniserregender Entwicklungen auf der Stelle. Der zuständige EU-Ministerrat zog bei einem Treffen in Luxemburg zunächst keine Konsequenzen aus einer düsteren Lagebeurteilung zur Rechtsstaatlichkeit in dem Land.

Wie es nun weitergehe, solle bis zum nächsten Treffen besprochen werden, kündigte der österreichische EU-Minister Gernot Blümel als derzeitiger Vorsitzender des Ministerrates an.

EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans hatte zuvor gesagt, leider habe sich die Lage in Polen zuletzt weiter verschlechtert. Er spielte damit darauf an, dass die polnische Regierung vor rund einer Woche weitere Richterposten am obersten Gericht neu besetzt hatte. Zuvor waren etliche andere Richter durch ein neues Gesetz zur Herabsetzung des Rentenalters zwangsweise in den Ruhestand geschickt worden. Dieses wird derzeit auch vom Europäischen Gerichtshof überprüft.

Mit dem EU-Strafverfahren, das im letzten Schritt sogar mit einem Entzug der EU-Stimmrechte enden könnte, soll die polnische Regierung dazu bewegt werden, Änderungen an ihren Reformen vorzunehmen. Diese führen nach Einschätzung von Rechtsexperten des Europarates in der Summe zu direkter Abhängigkeit der Justiz von der parlamentarischen Mehrheit und dem Präsidenten der Republik.

Im dem Strafverfahren müsste der Ministerrat im nächsten Schritt per Abstimmung offiziell feststellen, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Dafür müssten 22 der 28 EU-Staaten zustimmen. Als Grund dafür, dass es bislang noch keine Abstimmung gab, gilt die vorsichtige Haltung, die vor allem mittel- und osteuropäische Länder gegenüber dem von der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren haben.

Deutschland und Frankreich stellten sich am Dienstag in einer gemeinsamen Stellungnahme erneut hinter den Kurs der Kommission. Man sei besorgt über die jüngsten Richter-Ernennungen, heißt es darin unter anderem. Das sogenannte Artikel-7-Verfahren müsse fortgesetzt werden.

Zunächst keine großen Fortschritte gab es am Dienstag auch in dem Verfahren gegen Ungarn, das das Europaparlament wegen einer mutmaßlichen Bedrohung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten in dem Land angestoßen hatte. Der Ministerrat forderte lediglich die ungarische Regierung auf, eine offizielle Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erstellen. Zudem wurde die EU-Kommission gebeten, Informationen über frühere und laufende andere EU-Verfahren gegen Ungarn zu liefern.

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