Fall Sigi Maurer Ex-Politikerin wehrt sich gegen Belästigung und wird verklagt

Wien · Eine Österreicherin erhält auf Facebook eine obszöne Nachricht, teilt einen Screenshot davon öffentlich, um sich gegen die Belästigung zu wehren - und wird anschließend wegen übler Nachrede verklagt.

 Sigi Maurer vor Gericht in Wien.

Sigi Maurer vor Gericht in Wien.

Foto: dpa

Am 30. Mai 2018 erhält die Österreicherin Sigi Maurer eine obszöne Nachricht auf Facebook. Gesendet wurde sie von dem Inhaber eines Craftbeer-Lokals. "Hallo, du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen", steht dort geschrieben. Und weiter: "Du hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen". Die 33-jährige Mauer fertigt einen Screenshot dieser Nachricht an und teilt diese öffentlich auf Twitter. Dann ergänzt sie die Kontaktdaten des Mannes und fordert ihre Follower dazu auf, sich bei dem Ladenbesitzer zu erkundigen, warum er Frauen belästige.

Nun ist Maurer, einstige Abgeordnete im österreichischen Nationalrat, wegen übler Nachrede verurteilt worden. Dies berichten mehrere österreichische und internationale Medien übereinstimmend. Der beschuldigte Mann hat bestritten, die Nachricht selbst verfasst zu haben. Maurer muss eine Geldstrafe von 3000 Euro bezahlen, dem Bierladenbesitzer 4000 Euro Entschädigung leisten und die Kosten des Verfahrens ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der österreichischen Zeitung "Der Standard" zufolge, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung, dass er dem Kläger zwar nicht glaube. Dennoch sei es der Angeklagten nicht gelungen, zu beweisen, von wem die Nachricht auf Facebook verfasst worden war.

Nach der Verkündung des Urteils bekräftigte Maurer in den sozialen Medien, in Berufung gehen zu wollen, notfalls wolle sie gar bis vor den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg ziehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort