Kommentar zur Besuchserlaubnis in Incirlik Gnade und Recht

Meinung | Berlin · Anfang Oktober dürfen Verteidigungspolitiker des Bundestages nun doch das Bundeswehr-Kontingent auf dem türkischen Luftwaffenstützpunkt Incirlik besuchen. Die Demutsgeste der Bundesregierung vor dem Machthaber in Ankara hat gewirkt.

 Bundestagsabgeordnete dürfen wieder nach Incirlik reisen.

Bundestagsabgeordnete dürfen wieder nach Incirlik reisen.

Foto: dpa

Die Armenien-Resolution des Bundestages sei rechtlich nicht verbindlich hatte Regierungssprecher Steffen Seibert Ende vergangener Woche noch betont. Ankara hatte damit bekommen, was es hören wollte: eine irgendwie erkennbare Abgrenzung der Bundesregierung vom Entschließungsantrag des bösen deutschen Parlamentes.

Die Armenien-Resolution des Bundestages, in der die Massentötung Hunderttausender christlicher Armenier 1915/1916 explizit ein Völkermord genannt wird, hatte die türkische Staats- und Regierungsspitze maximal in anti-deutsche Stimmung gebracht. Erst Abzug des türkischen Botschafters aus Berlin, dann diplomatische Eiszeit, dann Besuchsverbot für Bundestagsabgeordnete in Incirlik – unter Nato-Partnern. Dann blitzte Bundeskanzlerin Angela Merkel beim türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan am Rande des Nato-Gipfels mit dem Versuch ab, doch den Besuch der Abgeordneten zu erreichen.

Aber nun ist die Türkei milder gestimmt: Möge der Bundestag erklären, was er wolle, die Resolution sei (für die Bundesregierung) rechtlich nicht bindend. Nebenbei erklärt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen noch, dass die Bundeswehr mehr als 50 Millionen Euro in Incirlik investieren werde. Kleine Hilfe unter Nato-Partnern, ganz unverbindlich.

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