Diskussion um Reparationszahlungen Griechisches Standardrepertoire

BERLIN · Nicht erst die jetzige griechische Regierung erhebt die Forderung nach Reparationszahlungen für die Gräuel, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Schäden, die deutsche Wehrmachtssoldaten während der deutschen Besetzung Griechenlands 1941 bis 1944 angerichtet haben.

 Auf Mikrofilmen der US-Armee sind die von der Wehrmacht und der SS verübten Gräuel dokumentiert. Griechenland fordert Entschädigungen unter anderem für die Kriegsverbrechen.

Auf Mikrofilmen der US-Armee sind die von der Wehrmacht und der SS verübten Gräuel dokumentiert. Griechenland fordert Entschädigungen unter anderem für die Kriegsverbrechen.

Foto: dpa

Da eine große Mehrheit der Griechen seit Langem Reparationszahlungen befürwortet, gehört die Forderung danach zum Standardrepertoire vieler griechischer Politiker. Dies ist etwa auch daran zu erkennen, dass bereits die Vorgängerregierung einen Ausschuss im Parlament für Reparationsforderungen eingerichtet hatte.

Klar ist, dass die Erfüllung der finanziellen Forderungen die haushalterischen Nöte von Finanzminister Gianis Varoufakis erst einmal massiv lindern würde. Laut griechischen Medien belaufen sich die allgemeinen Reparationsforderung Griechenlands auf 162 Milliarden Euro, hinzu kommen Forderungen aus einer Zwangsanleihe, die Nazi-Deutschland dem Land auferlegt, aber nicht getilgt hat: Laut Schätzungen waren zum Ende des Krieges aus der Zwangsanleihe 476 Millionen Reichsmark noch nicht getilgt. Die griechische Nationalbank errechnet daraus mit Zins eine Forderung von sechs Milliarden Euro. Hinzu kommen noch Forderungen von griechischen Hinterbliebenen eines von Deutschen verübten Massakers im Ort Distomo in Höhe von 28 Millionen Euro. Der höchste griechische Gerichtshof hatte den Angehörigen der Opfer Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.

Wie geht nun die Bundesregierung mit diesen Forderungen um? Die Haltung ist eindeutig ablehnend: Für Deutschland ist die Reparationsfrage abschließend geklärt. Basta. Das heißt: Abschließend geklärt im Hinblick auf sämtliche Länder, mit denen Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg zu tun hatte. Und im Hinblick auf Griechenland wird zudem von Regierungsseite hervorgehoben, dass sich die Reparationsfrage auch politisch erledigt habe. Damit ist gemeint: Deutschland und Griechenland sind politische Partner seit Jahren, in der EU, in der Nato und in der Euro-Zone. Gegenüber Partnern erhebe man 70 Jahre nach Kriegsende keine Reparationsforderungen mehr.

Rechtlich argumentiert die Bundesregierung dabei so: Griechenland hätte spätestens 1990 Ansprüche geltend machen müssen. Denn: Mit dem am 12. September 1990 in Moskau zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges unterzeichneten "Zwei-plus-Vier-Vertrag", der den Weg freigemacht hat für die Wiedervereinigung, liege eine "abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" vor, die den Charakter eines Friedensvertrages habe. Diese Formulierung ist insofern wichtig, als es 1953 in London ein Schuldenabkommen gab, an dem sich seinerzeit auch Griechenland beteiligt hat. Und dieses Abkommen sah vor, Reparationsfragen spätestens mit dem Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland zu regeln. Jetzt wäre Athen also am Zug gewesen.

Aber Griechenland, das bei dem "2+4-Vertrag" nicht mit am Tisch saß, hat aber als eines von 32 europäischen Ländern sowie den USA und Kanada wenige Wochen später die Charta von Paris unterschrieben. Sie dokumentiert das Ende des Kalten Kriegs und der Teilung Europas. Im Kapitel "Einheit" der Charta heißt es wörtlich: "Wir nehmen mit großer Genugtuung" den "2+4-Vertrag" zur Kenntnis. Und: "Die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist ein bedeutsamer Beitrag zu einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung." Deutschland interpretiert die Charta so, dass damit sämtliche Reparationsforderungen erledigt sind.

Berlin sieht sich damit rechtlich auf der sicheren Seite. Dies gelte für griechische Reparationsforderungen allgemein, für die Forderung aus der Zwangsanleihe und für die Forderungen der Hinterbliebenen der Massaker-Opfer von Distomo. Wobei es Juristen gibt, die die Lage der Zwangsanleihe anders sehen. Die Forderungen der privaten Kläger sind ein verschlungener Extra-Fall, der Sprengstoff enthält. Die Kläger errangen 2000 vor dem obersten griechischen Gericht einen Sieg, verbunden mit dem verbrieften Anspruch, das Gebäude des Goethe-Instituts in Athener Innenstadtlage pfänden zu können.

Allerdings: Das Urteil hob den Streit doch wieder auf die politische Ebene, weil die Richter festlegten, der Justizminister müsse die Pfändung von ausländischen Liegenschaften billigen - schriftlich. Davor schreckten bislang alle zehn Justizminister seit 2000 zurück. Nun kommt es auf Nikos Pareskevopoulos an, den Amtsinhaber.

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