Kommentar zu Asylgesetzen Mutiges Urteil
Meinung | Brüssel · Es ist ein mutiges Urteil, das die Luxemburger Richter da gesprochen haben. Mitten in der aufgeheizten Debatte um den Umgang mit Flüchtlingen erinnert das höchste europäische Gericht daran, dass sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt haben, keinen Zuwanderer zu diskriminieren – auch jene nicht, die kein Asyl zugesprochen bekamen.
Es ist ein mutiges Urteil, dass die Luxemburger Richter da gesprochen haben. Mitten in der aufgeheizten Debatte um den Umgang mit Flüchtlingen erinnert das höchste europäische Gericht daran, dass sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt haben, keinen Zuwanderer zu diskriminieren – auch jene nicht, die kein Asyl zugesprochen bekamen, aber wegen Gefahr für Leib und Leben nicht abgeschoben werden dürfen. Selbst ihnen billigen die Juristen des EuGH das Recht zu, an unserer wichtigsten Freiheit teilzuhaben: der Freiheit, sich zu bewegen und selbst zu entscheiden, wo man leben möchte.
Dass der Hof den Behörden dennoch das Recht gibt, im Sinne der Integration eine Getto-Bildung zu verhindern, bedeutet viel. Denn damit wächst die Verantwortung des Staates und seiner Verwaltung für die große Aufgabe, die Zuwanderer hierzulande heimisch zu machen. Das ist ein wertvolles Instrument, mit dem man allerdings behutsam umgehen muss. Denn wo Familien wieder zusammenleben wollen, darf die Regierung nicht mit Willkür dazwischen gehen. Und wo sich Freunde oder Verwandte bei der Integration helfen könnten, ist Augenmaß bei behördlichen Entscheidungen gefordert. Das ist kein leichtes Urteil für ein Gastgeber-Land.
Zwar gibt es in dem Richterspruch aus Luxemburg keinerlei Verbindung zur aktuellen Quoten-Diskussion der EU. Aber es liegt auf der Hand, dass diese Neuregelung, über die es noch längst keine Verständigung gibt, diese Grundregel der freien Wohnort-Wahl beschränken würde.