Urteil über nationalem Recht in Polen Frontalangriff auf die EU

Brüssel · Polens Verfassungsgericht hat einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Es ist ein Urteil, das Europa verändern könnte. Wie wird die EU reagieren? Die Gefahr einen Polexit ist größer und realer geworden. Und der Druck auf die Kommission, harte Maßnahmen zu ergreifen, steigt.

 Menschen protestieren vor dem polnischen Verfassungsgericht.

Menschen protestieren vor dem polnischen Verfassungsgericht.

Foto: dpa/Czarek Sokolowski

Es ist nichts weniger als ein Frontalangriff der polnischen Regierung auf die Europäische Union. Das Verfassungsgericht in Warschau hat am Donnerstagabend auf Antrag von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki in einem Urteil entschieden, dass zentrale Teile des EU-Vertrags unvereinbar mit der nationalen Verfassung sind. Entgegen dem Konsens in der Staatengemeinschaft gab es damit nationalem Recht teilweise Vorrang vor EU-Recht. Für Juristen und den Großteil der Europaparlamentarier ist damit eine rote Linie überschritten.