Treffen ab Freitag Fragen und Antworten zum historischen EU-Gipfel

Brüssel · An diesem Freitag beginnt ein möglicherweise historischer EU-Gipfel: Fällt die Entscheidung über milliardenschwere Hilfen gegen die Krise? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

 Spielt eine wichtige Rolle: Das EU-Parlament in Straßburg.

Spielt eine wichtige Rolle: Das EU-Parlament in Straßburg.

Foto: dpa/Olivier Matthys

Es geht um die unvorstellbare Summe von knapp 1,8 Billionen Euro. Die EU-Staats- und Regierungschefs treffen sich ab heute in Brüssel, um ein Sonderprogramm gegen die wirtschaftlichen Folgen der Krise und den Haushalt der Union bis 2027 zu beschließen. Das zweitägige Treffen könnte „ein historischer Gipfel“ werden, wie Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) gestern sagte. Das Treffen kann aber auch scheitern. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Warum tun die EU-Staaten sich so schwer, sich auf einen Wiederaufbau-Fonds zu verständigen?

Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, 750 Milliarden Euro bereitzustellen, die die EU-Kommission am Finanzmarkt mit den Mitgliedstaaten als Bürgen zu niedrigen Zinsen aufnimmt und dann verteilt. 500 Milliarden Euro sollen als Zuschüsse an die besonders betroffenen Staaten gehen, 250 Milliarden als Darlehen. Schon diese Verteilung ist umstritten, weil der Anteil von nichtrückzahlbaren Hilfen einigen so hoch erscheint.. Die Diskussion dreht sich aber vor allem um die Auflagen. 

Welche sind das?

Antwort: Die Gelder des Wiederaufbau-Fonds müssen innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden. Sie dürfen ausschließlich in solche Vorhaben gesteckt werden, die der Beseitigung der Schäden durch das Coronavirus dienen. Die Frage bleibt: Wer soll das kontrollieren? 

■ Das Parlament hat doch das Haushaltsrecht in der EU, oder?

Das ist so. Um die Vergabe der Finanzmittel aber durch das Europäische Parlament überwachen zu lassen, muss die Summe in den Haushalt der Union eingestellt werden. Das passt einigen Mitgliedstaaten nicht, weil sie dann nicht mehr unabhängig entscheiden können. Die sogenannten „Sparsamen Vier“ (Niederlande, Dänemark, Schweden und Österreich) pochen auf eine effiziente Kontrolle, weil sie befürchten, dass einige Regierungen mit den Zuschüssen Haushaltslöcher stopfen oder andere Projekte finanzieren wollen. 

■ Wie sollen diese 750 Milliarden Euro denn zurückgezahlt werden?

Die ersten Rückzahlungen würden 2023 fällig. Und damit beginnt die nächste Schwierigkeit. Denn um die Kredite bedienen zu können, müsste Brüssel in den neuen EU-Haushalt greifen, der dadurch weiter geschmälert würde. 

■ Wie kann man das verhindern?

Die EU braucht mehr Geld, aber nicht von den Mitgliedstaaten. Also müssten die Regierungen die Eigenmittel der Union erhöhen, indem sie die Erlöse aus neuen Abgaben Brüssel zur Verfügung stellt. Das wird zwar gerne EU-Steuer bezeichnet, tatsächlich handelt es sich aber um Abgaben, die nicht wie eine Steuer von den Bürgern erhoben werden. Gedacht ist an eine Plastik-Abgabe, eine Digitalsteuer für die Unternehmen der Digitalwirtschaft sowie an eine Ausweitung des Emissionshandelssystems (ETS). Für ein solches Instrument ist die Zustimmung der nationalen Parlamente nötig. Deshalb wird man die Gegenfinanzierung wohl erst einmal aus den jetzigen Beratungen raushalten. 

Wo liegen die Knackpunkte beim nächsten EU-Haushalt?

Der jüngste Vorschlag sieht Ausgaben in Höhe von 1,04 Billionen Euro für die sieben Jahre bis 2027 vor. Das klingt viel, ist aber tatsächlich weniger als in der auslaufenden Finanzperiode. Und das stellt das erste Problem dar. Denn in diesem Modell, das EU-Ratspräsident Charles Michel vorgeschlagen hat, sind Kürzungen in Bereichen enthalten, die das EU-Parlament nicht hinnehmen will: beim Forschungsprogramm HorizonEurope, beim Studenten-, Schüler- und Azubi-Austauschprogramm Erasmus+ sowie weiteren sensiblen Themen. 

■ Was ist mit der Rechtsstaatlichkeit?

Das ist das zweite Problem. Um die Regierungen in Ungarn, Polen, Tschechien, der Slowakei oder auch Bulgarien davon abzuhalten, demokratische Werte immer weiter abzubauen, fordern einige Regierungen, die Vergabe von Fördermitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze zu knüpfen. Das erscheint jedoch juristisch ausgesprochen schwierig. Denn im Kreis der Staats- und Regierungschefs ist dafür Einstimmigkeit nötig, die es nicht gibt. Es könnte also sein, dass ausgerechnet dieses Thema am Ende zurückgestellt wird. 

■ Würden die Abgeordneten dies hinnehmen?

Egal, was die Staatenlenker wann beschließen – ohne eine Mehrheit im Europäischen Parlament gibt es keinen neuen Haushalt. Bei den Abgeordneten stoßen die Kürzungen sowie der Streit um die Rechtsstaatlichkeit auf heftigen Widerstand. Beobachter rechnen dennoch nicht damit, dass das Abgeordnetenhaus am Ende eine Einigung blockieren würde. Denn vor allem die Süd-Länder brauchen endlich Geld und dürften ihre Abgeordneten bearbeiten, über einen eventuell fehlenden Rechtsstaatsmechanismus hinwegzusehen.

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