Prozess gegen US-Präsidenten Zwei heikle Klagen gegen Donald Trump

Washington · Die Behörden werfen Donald Trump Interessenkonflikte vor. Konkret muss er sich mit zwei Klagen wegen seiner Hotelgeschäfte auseinandersetzen. Für den US-Präsidenten kann der Fall heikel werden.

„Niemand, der ein besoldetes oder Ehrenamt bekleidet, darf ohne Zustimmung des Kongresses ein Geschenk, Entgelt, Amt oder einen Titel irgendeiner Art von einem König, Fürsten oder fremden Staat annehmen.“ So steht es seit Ende des 17. Jahrhunderts in Artikel I, Absatz 9, Paragraph 8 der amerikanischen Verfassung. Die „emoluments“-Klausel soll sicherstellen, dass bis ins höchste Staatsamt eine Vermischung von privaten Geschäftsinteressen und öffentlicher Aufgabe verhindert wird.

Seit der über ein weit verzweigtes Firmenimperium gebietende Milliardär Donald Trump im Oval Office residiert, bestehen Zweifel, ob die gebotene Trennschärfe eingehalten wird. Vor allem ein Luxushotel in unmittelbarer Nähe des Weißen Hauses, das Trump gehört, sorgt für Zündstoff. Diverse ausländische Regierungen von Saudi-Arabien über Kuwait bis zur Türkei haben dort in den vergangenen Monaten Veranstaltungen gebucht und ihre Gesandten übernachten lassen.

Die Generalstaatsanwälte im Bundesstaat Maryland und im Hauptstadtbezirk District of Columbia (DC), beide Demokraten, sehen darin einen „nie dagewesenen Verfassungsbruch“ und haben die Angelegenheit jetzt vor ein Bundesgericht gebracht.

Fall könnte heikel werden

Für Trump kann der Fall – vorausgesetzt, die am Montag eingereichte Klage wird zugelassen – heikel werden. Um zu erhellen, in welchem Ausmaß der Präsident von Buchungen in seinem Hotel profitiert hat, müsste er nach Einschätzung von Juristen den Klägern seine Steuererklärung offenlegen. Genau an dieser Stelle blockt der Milliardär seit Monaten ab. Mit dem Verweis auf ein laufendes Prüfungsverfahren durch die Steuerbehörde IRS lehnen er und seine Anwälte einen Blick in die Bücher ab. Erwartet wird, dass sie diesen Wunsch nach Geheimhaltung notfalls auch vor den Obersten Gerichtshof in Washington bringen würden.

Für die Generalstaatsanwälte Karl Racine (District of Columbia) und Brian Frosh (Maryland) ist offenkundig, dass Trump sein vor Amtsantritt gegebenes Versprechen gebrochen hat, zwischen sich und sein Firmengeflecht eine Brandmauer zu ziehen. Zwar seien formal seine Söhne Eric und Donald Jr. für die laufenden Geschäfte zuständig. Dennoch erhalte Vater Trump weiter laufende Berichte über den Stand seiner Unternehmen. Trump hatte die Überführung seines Firmenbesitzes in die Hände eines unabhängigen Treuhänders abgelehnt.

Anwälte: Klausel auf Hotelrechnungen nicht anwendbar

Trumps Anwälte argumentieren anders. In einer 70-seitigen Begründung gegen eine bereits im Januar eingereichte ähnlich gelagerte Klage einer Washingtoner Nichtregierungsorganisation führen sie aus, dass die „emoluments“-Klausel auf Hotelrechnungen nicht anwendbar sei.

Ihr Standpunkt: Wenn ausländische Regierungen für eine normale Dienstleistung (Unterbringung in Trumps Hotel im alten Post-Office) bezahlen, sei das in Ordnung. Generell streiten sie ab, dass Trump als Präsident einem Interessenkonflikt unterliegen kann.

Die Klage von Maryland und DC zieht das Thema nun auf eine höhere Ebene. Beide unterhalten steuerfinanzierte Kongresscenter und haben nach eigenen Angaben den Bau von Hotels mitfinanziert, die durch die Anziehungskraft des Trump’schen Hotels Umsatzeinbußen zu gewärtigen hätten. Dadurch, so sagten Juristen der „Washington Post“, habe die Klage mehr Gewicht. Ob und wann darüber verhandelt wird, steht nicht fest.

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