Berlusconi im "Ruby"-Prozess überraschend freigesprochen

Mailand · Silvio Berlusconi ist im "Ruby"-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Mailand erklärte den früheren italienischen Regierungschef für unschuldig.

 Sehr erfreut: Silvio Berlusconi. Foto: Ettore Ferrari/Archiv

Sehr erfreut: Silvio Berlusconi. Foto: Ettore Ferrari/Archiv

Foto: DPA

Der ihm vorgeworfene Amtsmissbrauch habe nicht stattgefunden, den Sex mit minderjährigen Prostituierten sahen die Richter nicht als Straftat an. Das Urteil für den 77-Jährigen ist jedoch nicht rechtskräftig, eine weitere Berufung vor dem Kassationsgericht ist möglich.

"Ich bin tief bewegt. Nur diejenigen, die mir in diesen Jahren nahe waren, wissen, wie sehr ich unter diesen ungerechten Anschuldigungen gelitten habe", erklärte der Ex-Regierungschef nach dem Urteil. In erster Instanz war er im Juni vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden - dieser Schuldspruch ist nun aufgehoben.

Die Anklage hatte Berlusconi vorgeworfen, bei angeblich wilden "Bunga-Bunga-Partys" in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Die heute 21-Jährige und Berlusconi bestritten die Vorwürfe jedoch.

Berlusconis Verteidiger forderten in dem Berufungsprozess in Mailand einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine Bestätigung der Verurteilung aus erster Instanz. Die Anklage hatte Berlusconi auch Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit Anrufen bei der Polizei soll er im Mai 2010 - damals noch als Ministerpräsident - nach einer Festnahme Rubys wegen Diebstahls deren Freilassung erwirkt haben.

Berlusconis Verbot öffentlicher Ämter und seine auf ein Jahr reduzierte Haftstrafe aus dem Mediaset-Prozess bleiben von dem neuen Urteil unberührt. Der Mitte-Rechts-Politiker bleibt damit weiter aus dem Senat ausgeschlossen und darf nicht für neue öffentliche Ämter kandidieren.

Auch seinen Sozialdienst, zu dem Berlusconi auch am Freitag erschien, muss er weiter ableisten. Im August vergangenen Jahres war Berlusconi wegen Steuerbetrugs erstmals rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde wegen einer Amnestieregelung jedoch auf ein Jahr reduziert.

Der "Ruby"-Prozess ist für Berlusconi noch nicht abgeschlossen. Legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein, muss sich das höchste italienische Gericht, der Kassationsgerichtshof in Rom, mit dem Fall befassen. Dies könnte innerhalb eines Jahres geschehen. Wird Berlusconi vom Kassationsgericht verurteilt, könnten auch die Vergünstigungen aus dem Mediaset-Prozess aufgehoben werden und ein Hausarrest von zehn Jahren auf Berlusconi zukommen.

Links##ULIST##

Berlusconi auf Facebook

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort