Unterstützung einer terroristischen Vereinigung Bonner Ahmed K. zu Haftstrafe verurteilt, kommt aber frei

DÜSSELDORF · Mit dem Schuldspruch kann Ahmed K. sein zwei Jahre altes Kind zum ersten Mal in Freiheit sehen. Denn obwohl der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf den 29 Jahre alten deutsch-libyschen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistans" (IBU) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt hat, darf der Bonner den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

 Immer wieder rief Mounir Chouka (links) aus Pakistan via Internet zu Anschlägen auf. Geld floss auch aus Deutschland . Screenshot: GA

Immer wieder rief Mounir Chouka (links) aus Pakistan via Internet zu Anschlägen auf. Geld floss auch aus Deutschland . Screenshot: GA

Der Senat setzte die Strafe außer Vollzug, weil dem Angeklagten unter anderem zugute kommt, dass er bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt und somit fast zwei Drittel seiner Gefängnisstrafe verbüßt hat.

Als Auflage muss K. 20.000 Euro hinterlegen und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Zudem wird sein Reisepass einbehalten. Erleichtert winkt der kräftige Mann mit dem Vollbart seinen Eltern und seinem Bruder zu, die hinter der Glasscheibe im Zuschauerraum des Gerichtssaals sitzen.

Die Mutter, eine Deutsche, die nach der Urteilsverkündung zunächst noch Tränen der Bestürzung in den Augen hat, weint später vor Freude. Dabei ist der Senat überzeugt: "Der Angeklagte hat spätestens seit Ende 2010 die Arbeit der islamistisch geprägten Terrororganisation IBU mit Sitz in Waziristan, dem Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan, unterstützt."

Und das vor allem mit zwei Geldzahlungen über 1500 und 2000 Euro, wie E-Mails und Internettelefongespräche auf dem beschlagnahmten PC des Angeklagten belegen. Beide Male floss das Geld über Mittelsmänner.

Diese Zahlungen hatte K. auch nicht bestritten, wohl aber den Vorwurf, das Geld sei für die IBU bestimmt gewesen. Während des Prozesses hatte der in Libyen geborene und ab seinem zehnten Lebensjahr in Deutschland aufgewachsene Ahmed K. ausgesagt, das Geld sollte seiner Schwester und deren Kind für ihren Lebensunterhalt in Pakistan zufließen.

Der Senat hingegen mochte dieser Darstellung nicht folgen, denn der Mann von Ahmed K.s Schwester ist kein Geringerer als Mounir Chouka, "einer der Chefpropagandisten der IBU", so der Senat. Mounir und dessen Bruder Yassin, beide in Bonn-Kessenich aufgewachsen, sind wegen ihrer Videoaufrufe zu Anschlägen in Deutschland bekannt.

Die USA haben sie auf die Liste der gesuchten Terroristen gesetzt. Und die vier Angeklagten, die sich bald ebenfalls vor dem Strafsenat des OLG wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verantworten müssen, begründen ihren Attentatsversuch auf einen Pro-NRW-Politiker unter anderem mit einem entsprechenden Aufruf Yassin Choukas.

Unter den Angeklagten ist auch der mutmaßliche Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof. Dass K. seinen Schwager mit Informationen versorgt hatte, mit denen Mounir Chouka die politische Lage in Deutschland einschätzen konnte, wurde ihm ebenfalls zum Verhängnis.

Zugleich berücksichtigte der Senat bei der Strafzumessung unter anderem, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und es sich bei den Geldtransfers um relativ geringe Summen gehandelt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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